Hauptmenü
- Gemeinde Büchenbach
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Allgemein:
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises ist das persönliche Erscheinen notwendig.
Bei der Antragstellung sind mitzubringen:
Gebühren:
Personalausweis: bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 EUR; ab dem 24. Lebensjahr: 28,80 EUR
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR (Gültigkeit 3 Monate)
Zusätzliche Gebühren:
Entsperren im Sperrregister: 6,00 EUR
Neusetzen der Geheimnummer: 6,00 EUR
nachträgliches Einschalten der eID (elektronischer Identitätsnachweis): 6,00 EUR
Die Gebühren werden bei der Antragstellung fällig. Wird der Personalausweis in Ausnahmefällen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an.
Bearbeitungszeit:
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zum Erhalt des Dokumentes ca. 2 Wochen.
Abholung:
Der Personalausweis muss vom Personalausweisinhaber persönlich abgeholt werden. Bei der Abholung muss der Ausweisinhaber entscheiden, ob er die sogenannte eID aktivieren oder deaktivieren will. Diese Funktion dient der Identifizierung im Internet. Außerdem muss bei der Abholung der alte Ausweis eingezogen bzw. entwertet werden.
Gemeinde Büchenbach
Rother Str. 8
91186 Büchenbach
Telefon 0 91 71 / 97 95 -0
Fax 0 91 71 / 97 95 -90
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Str. 8
91186 Büchenbach
Ansprechpartner:
Lena Konrad
Telefon 0 91 71 / 97 95 -20
Walburga Kühn
Telefon 0 91 71 / 97 95 -21