Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister
Artikel vom
23.01.2020
Auf Nummer sicher mit dem Zweckverband
Kürzlich hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist – von diesem Urteil ist der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV KVS) nicht betroffen. Dieser überwacht seit Herbst 2018 im Auftrag der Gemeinde die Einhaltung der Parkregeln.
Weitere Informationen finden Sie hier:
(PDF-Datei Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister)