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Gemeinde Büchenbach (Druckversion)

Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister

Autor: Jasmin Kupfer
Artikel vom 23.01.2020

Auf Nummer sicher mit dem Zweckverband

Kürzlich hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist – von diesem Urteil ist der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV KVS) nicht betroffen. Dieser überwacht seit Herbst 2018 im Auftrag der Gemeinde die Einhaltung der Parkregeln.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

(PDF-Datei Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister)

http://www.buechenbach.de//rathaus-service/verwaltung/rathaus-aktuell