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Gemeinde Büchenbach (Druckversion)

 
Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss für unbebaute Grundstücke (Wohnbauflächen und Gewerbe) aufgrund der Kaufpreissammlung für jede Gemeinde ermittelt. Sie sind durchschnittliche Lagewerte, die nach Gebieten mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnisses gegliedert sind und sich auf eine Grundstücksqualität beziehen, wie sie im jeweiligen Richtwertgebiet überwiegend anzutreffen ist.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die aktuellen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Büchenbach finden Sie hier. (Link zu Externer Website Landratsamt Roth- Bodenrichtwerte der Gemeinde Büchenbach)

Ansprechpartner:
Mario Gersler

http://www.buechenbach.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte