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Breitbandversorgung Büchenbach

Ausbau Glasfasernetz

Glasfaser in den Ortsteilen von Büchenbach / Gewerbegebiet sofort buchbar

In Kürze beginnt der Glasfaser-Ausbau in Teilen des Gewerbegebiets Büchenbach und den Ortsteilen Asbach, Aurau, Breitenlohe, Götzenreuth, Gauchsdorf, Neumühle, Hebresmühle, Ottersdorf, Tennenlohe und Schopfhof. 474 Haushalte und Unternehmen können von dem Ausbau profitieren. Das Glasfaser-Netz ermöglicht Internet-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde. Das heimische WLAN ist damit stabil und zuverlässig. Alle Personen, die im heimischen WLAN unterwegs sind, können ohne Wackler digital lernen und arbeiten. Und natürlich ist auch streamen und gamen möglich. Die entsprechenden Glasfaser-Tarife sind ab sofort buchbar: www.telekom.de/glasfaser.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der Regularien des Förderprogrammes des Landes wird in den Ortsteilen Aurau, Asbach, Breitenlohe und Götzenreuth nur teilweise die Errichtung der Glasfaserinfrastruktur bis zum Anwesen angeboten. Die Gemeinde Büchenbach ist bestrebt, hier zeitnah eine Lösung für alle Bürgerinnen und Bürger zu finden.

Möglich wird der jetzige Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Büchenbach durch die Förderprogramme des Freistaates Bayern und der Co-Finanzierung durch den Bund. Die Telekom hat die Ausschreibung für den Ausbau gewonnen.

Darum lohnt sich der Umstieg auf Glasfaser: 

  • Im Vergleich zu Kupferleitungen ermöglichen Glasfaserkabel deutlich höhere Übertragungsraten. Bedeutet: Über einen Glasfaseranschluss lassen sich rasend schnell riesige Datenmengen herauf- und herunterladen.
  • Glasfaser ermöglicht die zuverlässigste und schnellste Verbindung im Vergleich zu anderen Übertragungswegen. Damit haben Kunden einen zukunftssicheren Anschluss für digitales Lernen und Arbeiten, Streaming und Gaming, alles gleichzeitig.
  • Glasfaser ist weniger störanfällig und robuster gegenüber äußeren Einflüssen wie z.B. Wasser. Gerade für ältere Menschen mit einem Hausnotruf bietet eine Glasfaseranbindung mehr Schutz vor möglichen Störungen.
  • Glasfaser ist gut fürs Klima, weil weniger Energie verbraucht wird als im bestehenden Kupfernetz.
  • Ein Glasfaseranschluss steigert den Wert einer Immobilie. Wenn das Haus, die Wohnung oder das Geschäft verkauft oder vermietet werden soll, ist ein schneller und zuverlässiger Internetanschluss ein gutes Verkaufsargument. Glasfaser ist die beste Infrastruktur für die nächsten Jahrzehnte.

Mehr Informationen zur Verfügbarkeit und zu den Tarifen der Telekom:
Besuchen Sie den Glasfaser – Truck der Telekom und lassen Sie sich vor Ort zu Glasfaser beraten!

Wann: jeweils von 10:00 – 18:00 Uhr

Wo:
vom 02.09. -  05.09.2024 in Tennenlohe –  Alter Schulhof 
am   06.09.2024 in Gauchsdorf - Seitenstreifen an der Feuerwehr
vom 09.09. - 11.09.2024  in Aurau – Festplatz
vom 12.09. - 13.09.2024  in Götzenreuth– am Parkplatz Zweckverband Heidenberggruppe

Eine Buchung für einen Termin am Infomobil in den Ortsteilen ist online unter www.highspeedvorort.de möglich.

Kontakt: 

  • Telekom Partner Ganzmann GmbH, Hauptstr. 35, 91154 Roth
  • Telekom Partner Expert TeVi-Markt Handels GmbH, Alte Rother Str. 1, 91126 Schwabach
  • www.telekom.de/glasfaser
  • Neukundinnen- und -kunden: Tel. 0800 330 3000 (kostenfrei)
  • Telekom-Kundinnen und Kunden: Tel. 0800 330 1000 (kostenfrei)

Wichtiger Hinweis der Gemeinde Büchenbach:

Im Rahmen des Förderprogramms „Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern“ ist die Erstellung des Glasfaser-Hausanschlusses für die Eigentümer kostenlos. Eine Buchung des Hausanschlusses ist auch unabhängig von einer Tarifbuchung möglich. Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Eigentümern zumindest den Hausanschluss zu buchen. Nach Abschluss der Maßnahme ist eine kostenfreie Buchung des Hausanschlusses nicht mehr möglich.

Breitband

DSL-Bitratenanalyse

Informationen zur Bitratenanalyse

In der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2019 stellte Herr Zeltner von der Firma Breitbandberatung Bayern GmbH aus Neumarkt/Oberpfalz die im Juni 2018 in Auftrag gegebene Bitratenanalyse vor. Die Gemeinderäte zeigten sich vom Planungstool beeindruckt. Nun können auch die Bürgerinnen und Bürger die Analyse von zuhause aus nutzen und die Entwicklung der Bandbreiten im Gemeindegebiet nachverfolgen bzw. simulieren.

Bei der DSL-Bitratenanalyse handelt es sich um keine grobe Ermittlung der weißen Flecken, die im Wesentlichen auf den Aussagen der Netzbetreiber beruht, sondern um eine detaillierte, weitestgehend autarke Analyse der Breitbandanbindung unter Berücksichtigung sämtlicher Einflussfaktoren:

  • Ausbau unterschiedlicher Netzbetreiber
  • Ausbau in Nachbarkommunen mit Ausstrahleffekte auf die Kommune
  • Abgleich Kabel-TV Versorgung mit DSL/Glasfaser-Versorgung (weiße Flecken)
  • Simulation von Standorten für Breitband-Technologien
  • Einfluss neuer/geplanter Kupfer-Technologien (z.B. Vectoring)
  • Bewertung der Nachhaltigkeit des Breitbandausbaues

Dadurch ergibt sich für die Kommune die Möglichkeiten den Breitbandausbau „messbar“ darzustellen. Der unten genannte Link führt direkt zur kartografischen Darstellung des Gemeindegebietes von Büchenbach. Dort kann man den Ausbauzustand vor und nach der Breitbanderschließung im Rahmen des Bayerischen Förderprogrammes grafisch nachverfolgen und die zukünftige Entwicklung der Bandbreiten simulieren.

Die wesentlichen Merkmale der Bitratenanalyse sind:

Durchführung einer autarken Netzermittlung anhand Trassenauskunftssystem der Telekom
d.h. es werden die Kupfertrassen so ermittelt, wie sie im Erdreich verlegt wurden

  • dadurch sind Abweichungen zu Kupfertrassen zu den IT-Systemen der Telekom erkennbar.

Untersuchung der Eigenausbaumaßnahmen bzgl. Plausibilität:

  • Abweichungen werden erkannt und mit den Netzbetreibern abgestimmt

Prüfung der Leistungsbeschreibungen/Kooperationsverträge:

  • Durch die autarke Netzerfassung und den Vergleich jeder einzelnen Kupfertrasse werden unplausible Bitratenangaben der Netzbetreiber aufgedeckt

Fazit: Bereits seit 2008, also seit über 10 Jahren, engagiert sich die Gemeinde Büchenbach in der Verbesserung der Breitbandanbindung. Die Erfolge können sich sehen lassen. Sobald die sog. 30 Mbit/s Schwelle bei der staatlichen Förderung angehoben wird, sollen weitere Ausbauprojekte in FTTH-Technik (fibre to the home, Glasfaser bis ins Haus) anlaufen. Entsprechende Leerrohre wurden bzw. werden in den vergangenen Jahren bereits bei Baumaßnahmen in Aurau, Neumühle, am Stockweg sowie aktuell im Bereich Siedlerplatz verlegt.

Link zur Bitratenanalyse: bitratenkarte.de

Breitbanderschließung, neue Gigabit-Richtlinie - 2023

Die Gemeinde Büchenbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern.

Die Gemeinde Büchenbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Neustart des Verfahrens nach der Gigabitrichtlinie:

Aufgrund der erforderlichen Überarbeitung der Adressliste hat sich die Gemeinde Büchenbach dazu entschieden, das Verfahren nach der Gigabitrichtlinie neu zu starten.

Die maßgeblichen Dokumente für das Verfahren entnehmen Sie bitte den beiliegenden Unterlagen:

Verfahren ab 2021, Neustart:
Die Frist zur Markterkundung (Förderschritt 2) wurde bis zum 27.05.2021 verlängert.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (11.03.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Büchenbach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (11.03.2021)

Die Gemeinde Büchenbach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Büchenbach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 2 (Modul 2): BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung, Nachtrag (31.08.2021)

Förderschritt 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)


Die Gemeinde Büchenbach  hat im Zeitraum vom 11.03.2021 bis 30.04.2021 und vom 31.06.2021 bis 15.10.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens (PDF-Dokument, 733,28 KB)

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (Neustart 9/2022)

Die Gemeinde Büchenbach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 28.10.2022 um 12:00 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:

Förderschritt 4: BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung (altes Verfahren bis 8/2022)

Die Gemeinde Büchenbach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 10.01.2022 um 12:00 Uhr einzureichen.

Es wird eine Fristverlängerung bis Montag, 13.02.2023 um 14.00 Uhr gewährt.

Dokumente zum Download:

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Gemeinde Büchenbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

-

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 9.2.2 BayGibitR).

Die Stellungnahme der Gemeinde Büchenbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt.

Verfahren bis 2020 - Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.06.2020)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Büchenbach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.

nicht vorhanden : Gemeinde Büchenbach Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
nicht vorhanden : Gemeinde Büchenbach Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)

Verfahren bis 2020 - Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (12.06.2020)

Die Gemeinde Büchenbach   veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR  eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Büchenbach  bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.07.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Breitbandversorgung in Büchenbach - 2023

Aufrüstung des Telekommunikationsnetz im Gebiet der Gemeinde Büchenbach

Die Telekom Deutschland GmbH und die Gemeinde Büchenbach haben eine gemeinsame Erklärung zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau unterzeichnet. Die Telekom beabsichtigt ab dem Jahr 2025, das Telekommunikationsnetz im Gebiet der Gemeinde Büchenbach, eigenfinanziert auf ein modernes FTTH-Netz (Glasfaser bis ins Gebäude) aufzurüsten.

Dabei werden ca. 1.900 private Haushalte und Unternehmen im Kernort Büchenbach einen Glasfaseranschluss erhalten, ohne dass ein Kostenanteil für Bürgerinnen und Bürger für die Verlegung der Glasfaserrohre bis ins Anwesen fällig wird. Lediglich die mögliche Anschaffung eines glasfaserfähigen Routers ist erforderlich, evtl. muss auch die Hausinstallation an den neuen Glasfaseranschluss angepasst werden. Das neue Netz ermöglicht den privaten Anschlussnehmern hohe Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde im Downstream. Außerdem können Unternehmen aus Büchenbach künftig Geschäftskundentarife bis 100 Gigabit pro Sekunde buchen.

Daneben ist die Gemeinde Büchenbach bestrebt, auch die restlichen Ortsteile von Büchenbach mit Glasfaserleitungen zu erschließen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat Büchenbach in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids durch die Regierung von Mittelfranken, abzuschließen. Im Rahmen der sog. Bayerischen Gigabitrichtlinie wird der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen (mindestens 1 Gigabit pro Sekunde für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Megabit pro Sekunde symmetrisch für Privatanschlüsse) mit einer staatlichen Zuwendung in Höhe von 90 % der entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke gefördert. Die Wirtschaftlichkeitslücke für Büchenbachs Ortsteile beträgt insgesamt rd. 2,2 Mio. €, so es dass bei einer positiven Förderzusage, der Eigenanteil der Gemeinde Büchenbach rd. 220.000 € beträgt.

Voraussetzung der Förderung ist jedoch, dass derzeit kein Netz vorhanden ist, welches zuverlässig 100 Megabit pro Sekunde im Download für Privatanschlüsse und 200 Megabit pro Sekunde symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann. In den Ortsteilen von Büchenbach sind dies insgesamt 340 Hausanschlüsse, für 40 derzeit unbebaute Grundstücke werden ebenfalls Glasfaseranschlussleitungen vorbereitet. In den Ortsteilen Asbach, Aurau Breitenlohe und Götzenreuth kann es aufgrund dieser Fördervoraussetzungen vorkommen, dass teilweise Anwesen kostenlos einen Hausanschluss erhalten, andere Anwesen jedoch von der Förderung ausgenommen werden. Diese Ungleichbehandlung ist auch den Gemeinderätinnen und Räten ein Dorn im Auge, aufgrund der derzeitigen Förderregularien ist dies aber nicht zu vermeiden. Die Gemeinde Büchenbach baut darauf, dass eine zeitnahe Anpassung der Fördervoraussetzungen erfolgt und auch die restlichen Anwesen einen kostenlosen Glasfaseranschluss erhalten werden.

Derzeit wird der Förderantrag für die insgesamt 380 Hausanschlüsse durch das Fachbüro Schröder, Schwabach vorbereitet. Voraussichtlich im Herbst 2023 ist mit dem Erlass eines Förderbescheids zu rechnen, so dass dann der Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH geschlossen werden kann. Laut Vertrag beträgt die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Glasfasernetzes 36 Monate, so dass Ende 2026 mit einer Freischaltung der geförderten Glasfaseranschlüsse gerechnet werden kann.

Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsinternet in Kraft getreten - 2018

Drittes Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie des Freistaates Bayern

1. Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau:

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Büchenbach hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

2. Markterkundung - Bekanntmachung

Die Gemeinde Büchenbach führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch. Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

3. Modul 3 Veröffentlichung Ergebnis der Markerkundung

5. Modul 5:

Bekanntmachung bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen 

Veröffentlicht am 08.08.2018

6. Modul 6: Übergabe Zuwendungsbescheid

Der Dritten Bürgermeisterin, Frau Irene Schinkel, wurde am 04.12.2018 der Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Füracker überreicht.

7. Modul 7: Kooperationsvertrag

Veröffentlicht am 11.06.2019

Stellungnahme der Gemeinde Büchenbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR):

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