Bekanntmachungen aus dem Rathaus
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürger der Gemeinde Büchenbach, wählen die 20 Mitglieder des neuen Gemeinderates und den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Büchenbach sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) des Landkreises Roth.
In einigen Landkreisen stimmt die Amtszeit der Landräte nicht mit denen des jeweiligen Gremiums überein. Dies ist im Landkreis Roth auch der Fall. Daher findet die nächste Landratswahl im Landkreis Roth erst im Jahr 2029 statt.
Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Gemeinde Büchenbach ist in 8 Urnenwahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt.
Eine gegebenenfalls stattfindende Bürgermeisterstichwahl würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Büchenbach (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Roth (Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Gemeinde Büchenbach.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Briefwahl
Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 8 Wahllokale im Gemeindegebiet Büchenbach abgeben möchte, kann ab 02.02.2026 (Online) oder ab 16.02.2026 (persönlich auf der Behörde) die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir bitten hierbei allerdings zu beachten, dass gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens erst ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden dürfen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.
Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Briefkasten "Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach" eingworfen werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) im Wahlamt der Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach, Zimmer 2.02 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Briefkasten der Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 05.03.2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.
Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr im Wahlamt der Gemeinde Büchenbach möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 22. März 2026, 18 Uhr ebenfalls über den Briefkasten der Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach erfolgen.
Probestimmzettel
Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Büchenbach steht ein Probestimmzettel zur Wahl des Gemeinderates bereit.
Darauf können Wählerinnen und Wähler die Stimmabgabe testen und prüfen, ob ihr Stimmzettel gültig ist. Es dürfen dabei maximal 20 Stimmen vergeben werden.
Barrierefreie Wahl
Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zu den Kommunalwahlen bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft.
Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache
Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht.
Für die Kommunalwahlen 2026 wird es keine Wahlschablonen für blinde und sehbeinträchtigte Wählende geben.
Bekanntmachungen
Weitere Informationen zur Wahl
- Wahlinformationsbroschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (PDF-Dokument, 3,58 MB)
- Wahlflyer des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (PDF-Dokument, 622,95 KB)
www.deinewahl.bayern.de
www.statistik.bayern.de/wahlen
www.blz.bayern.de/thema-im-fokus/wahlen/
www.landratsamt-roth.de/landkreis/politik-wahlen






