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Eichenprozessionsspinner - Informationen und Warnhinweise
Generell ist der Eichenprozessionsspinner als Nachtfalter vollkommen harmlos. Allerdings tragen seine Raupen Gifthaare, die auf Schleimhäuten und Haut von Menschen allergische Reaktionen hervorrufen können.
Gespinstnester als Gefahrenquelle
Die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners brechen leicht und werden bei günstiger Witterung durch Luftströmungen bis zu 100 Meter weit getragen, wodurch sie sich massenhaft verbreiten. Sie haben Widerhaken, sind hohl und enthalten eine giftige Brennsubstanz. Die Brennhaare können in die Haut und Schleimhäute eindringen und reizen sie mechanisch. Die kritischste Zeit ist von Mai bis August.
Die alten Larvenhäute bleiben nach der Häutung in den Nestern hängen, weshalb die Konzentration an Brennhaaren oft sehr hoch ist. Alte Gespinstnester, ob am Baum haftend oder am Boden liegend, sind eine anhaltende Gefahrenquelle. Die Raupenhaare sind lange haltbar und reichern sich über mehrere Jahre in der Umgebung an, besonders im Unterholz und im Bodenbewuchs.
Besonders gefährdet sind:
• Spaziergänger in befallenen Waldgebieten, sowie in Freizeitanlagen mit Eichenbestand
• Direkte Anwohner bei betroffenen Baumbeständen
• Haus- und Nutztiere
• Arbeitskräfte von Straßenmeistereien und Forst- und Landschaftspflegebetrieben
So schützen Sie sich:
• Meiden Sie betroffene Gebiete in der kritischen Verbreitungszeit.
• Schauen Sie Bäume, unter denen Sie spazieren gehen oder Picknick machen wollen, genau an.
• Achten Sie auf Nester des Eichenprozessionsspinners.
• Bitte setzen Sie sich in befallenen Gebieten nicht auf den Boden.
• Halten Sie Hunde an der Leine (auch Haustiere können Raupenhaare ins Haus/in die Wohnung tragen).
• Bedecken Sie empfindliche Hautbereiche wie Hals, Unterarme, Beine und Nacken.
• Bitte berühren Sie auf keinen Fall Rauben oder Nester.
• Meiden Sie Holzernte oder Pflegemaßnahmen solange Raupennester erkennbar sind.
Sollten Sie mit Raupenhaaren in Kontakt gekommen sein:
• Kleidung sofort wechseln; Kleidung auf 60 Grad waschen,
• sofort Duschen,
• sollten allergische Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Zuständigkeit:
Der Eigentümer des befallenen Waldes bzw. der befallenen Bäume ist für die Bekämpfung zuständig.
Entgegenwirken:
• Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners soll nur von Fachleuten ausgeführt werden.
• Bitte den betroffenen Bereich zusätzlich Absperren und mit Schildern kennzeichnen.






