Verwaltung
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Aufstellung der Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Anfang nächsten Jahres werden von einem Wahlausschuss, der bei jedem Verwaltungsgericht bestellt ist, die ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter aus den Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und Landkreise für die Amtsperiode vom 01.04.2025 bis 31.03.2030 neu gewählt.
Es handelt sich dabei um ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die zusammen mit den Berufsrichterinnen und -richtern in verwaltungsrechtlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht Ansbach entscheiden. Sie wirken dabei als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die berufsmäßigen Richterinnen und Richter mit.
Aus dem Landkreis Roth sind durch den Kreistag Personen vorzuschlagen, aus denen der beim Verwaltungsgericht Ansbach eingesetzte Wahlausschuss die erforderlichen Personen auswählen wird.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes, d. h. im Regierungsbezirk Mittelfranken, haben.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Somit darf zur ehrenamtlichen Richterin bzw. zum ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur berufen werden, wer nachweisbar die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung einzutreten.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Sitzungsdienst anstrengend und zeitraubend sein kann und dass deshalb entsprechende Anforderungen an Gesundheit und zeitliche Verfügbarkeit der bewerbenden Person gestellt werden müssen. Jede interessierte Person soll daher in ihrer Bewerbung zum Ausdruck bringen, dass sie bereit und in der Lage ist, das ehrenamtliche Richteramt auch tatsächlich wahrzunehmen.
Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen dem Landratsamt Roth, Abteilung 2 (Kommunale Angelegenheiten), Weinbergweg 1, 91154 Roth bis spätestens 01.07.2024 im Original vorliegen.
Für Fragen und weitere Informationen können sich interessierte Personen per Mail oder telefonisch an 09171/81 1515 wenden.