Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Büchenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Rathaus Aktuell: Gemeinde Büchenbach

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Jahreszeit wählen:
Winter
Frühling
Sommer
Herbst
Winter Frühling Sommer Herbst
Leichte Sprache Bürgerservice Portal: Logo
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild

Verwaltung

Hauptbereich

Breitbanderschließung, neue Gigabit-Richtlinie

Autor: Jasmin Kupfer
Artikel vom 04.12.2023

Die Gemeinde Büchenbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Neustart des Verfahrens nach der Gigabitrichtlinie:

Aufgrund der erforderlichen Überarbeitung der Adressliste hat sich die Gemeinde Büchenbach dazu entschieden, das Verfahren nach der Gigabitrichtlinie neu zu starten.

Die maßgeblichen Dokumente für das Verfahren entnehmen Sie bitte den beiliegenden Unterlagen:

Verfahren ab 2021, Neustart:
Die Frist zur Markterkundung (Förderschritt 2) wurde bis zum 27.05.2021 verlängert.

     

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (11.03.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Büchenbach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungserklärung Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Gemeinde Büchenbach Karte Ist Versorgung vorl. Erschließungsgebiet

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (11.03.2021)

Die Gemeinde Büchenbach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Büchenbach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung zur Markterkundung

Förderschritt 2 (Modul 2) – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung, Nachtrag (31.08.2021)

Die Gemeinde Büchenbach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 15.10.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung zur Markterkundung, Nachtrag (PDF)

Adressliste zur Markterkundung, Nachtrag (EXCEL)

Adressliste zur Markterkundung, Nachtrag (PDF)

Karte-ME vorläufiges Erschließungsgebiet(PDF)

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Büchenbach  hat im Zeitraum vom 11.03.2021 bis 30.04.2021 und vom 31.06.2021 bis 15.10.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (Neustart ab 09/2022)

Die Gemeinde Büchenbach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 28.10.2022 um 12:00 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:

Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte vorl. Erschließungsgebiet
Anlage 1 Wertungsvorgehen
Anlage 2 Wertungsvorgehen 2 stufige Anbieterauswahl
Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke
Muster Kooperationsvertrag
Verpflichtungserklärung Geodaten
Nutzungsbedingungen Geodaten

Förderschritt 4: BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung (altes Verfahren bis 08/2022)

Die Gemeinde Büchenbach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 10.01.2022 um 12:00 Uhr einzureichen.

Es wird eine Fristverlängerung bis Montag, 13.02.2023 um 14.00 Uhr gewährt.

Dokumente zum Download:

Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte vorl. Erschließungsgebiet
Anlage 1 Wertungsvorgehen
Anlage 2 Wertungsvorgehen 2 stufige Anbieterauswahl
Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke
Muster Kooperationsvertrag
Verpflichtungserklärung Geodaten
Nutzungsbedingungen Geodaten

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Büchenbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 9.2.2 BayGibitR).

Die Stellungnahme der Gemeinde Büchenbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt.

Bestätigung Übermittlung Kooperationsvertrag an BnetzA

Verfahren bis 2020

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.06.2020)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Büchenbach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.


Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.

nicht vorhanden : Gemeinde Büchenbach Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
nicht vorhanden : Gemeinde Büchenbach Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (12.06.2020)

Die Gemeinde Büchenbach   veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR  eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Büchenbach  bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.07.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.