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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Verwaltung

Hauptbereich

Schöffenwahl

Autor: Jasmin Kupfer
Artikel vom 14.01.2023

Ab sofort werden bundesweit wieder Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gesucht.
Gesucht werden in der Stadt Roth Frauen und Männer, die am Amtsgericht Schwabach und Landgericht Nürnberg-Fürth als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Interessierte am Ehrenamt müssen sich für die Liste bewerben.

Voraussetzungen / Wichtige Hinweise

Ein paar Voraussetzungen für die Schöff*innen-Auswahl müssen gegeben sein: 

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 muss das 25. Lebensjahr vollendet sein
  • zu Beginn der Amtsperiode darf das 70. Lebensjahr nicht vollendet sein
  • Wohnsitz in Roth
  • ein einwandfreier Leumund.

 

Das verantwortungsvolle Amt als Schöff*in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der oder die Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöff*innen sind mit den Berufsrichter*innen gleichberechtigt.

Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten.

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöff*innenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichter*innen müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den oder die Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Ablauf und Fristen

A Bewerbungsfrist als Schöffe für das Amtsgericht Nürnberg bzw. Landgericht Nürnberg-Fürth    

Diese können bis voraussichtlich Anfang/Mitte März 2023 eingereicht werden. Das endgültige Fristende wird hier nachgetragen, sobald das Schreiben vom Landgerichts Nürnberg-Fürth eingegangen ist und die Frist entsprechend berechnet wurde. Das Bewerbungsformular finden Sie hier (PDF-Datei) als PDF zum Download bzw. können Sie im Foyer des Rathauses während unserer Öffnungszeiten abholen.

B Bewerbungsfrist als Jugendschöffe  - BEENDET
Die Bewerbung als Jugendschöffe kann bis spätestens 15. Februar 2023 beim Landratsamt Roth, Kreisjugendamt, Weinbergweg 10, 91154 Roth abgegeben werden.
Das Bewerbungsformular finden Sie hier (PDF-Datei) zum Download.

Bewerbung als Schöff*in für das Amtsgericht Schwabach oder Landgericht Nürnberg-Fürth

Interessierte können bereits jetzt ihre vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung (PDF-Datei)für das Amt eines Schöffen bei der Gemeinde Büchenbach, c/o Wahlamt, Rother Str. 8, 91186 Büchenbach, einreichen.

Weitere Informationen für Interessierte finden Sie unter dem Ausklappfenster "Weitere Hinweise.

Die Schöff*innen-Wahlen werden dann - voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2023 - durch einen Ausschuss bei Gericht durchgeführt. Gewählte Bewerber*innen werden direkt vom Gericht über ihre Wahl informiert. Die nicht gewählten vorgeschlagenen Personen, die bis Ende

Bekanntmachung Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028 (PDF-Datei Bekanntmachung)

Bekanntmachung übe die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl