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Gemeinde Büchenbach (Druckversion)

Aktuelles aus dem Einwohnermeldeamt und Passamt

Autor: Jasmin Kupfer
Artikel vom 05.12.2023

Ab 1. Januar 2024 treten folgende Änderungen im Passwesen in Kraft:

Reisepass-Gebühren ab 1. Januar 2024

Ab 1.Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €. (bisher 60 €)
Die Zuschläge - bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder Express-Bestellung - bleiben unverändert.

Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.
Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Diese Ausweisdokumente werden nicht in den Passbehörden erstellt.

Hinweis zu den Einreisebestimmungen

Da sich die Einreisebestimmungen der Länder oft und kurzfristig ändern, kann seitens der Passbehörden keine verbindliche Auskunft erteilt werden. Im Internet können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de die jeweiligen Einreisebestimmungen nachlesen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Jasmin Kupfer Tel.:09171 9795-20 und Katja Claaßen Tel.: 09171 9795-21

oder per E-Mail.

http://www.buechenbach.de//rathaus-service/verwaltung/rathaus-aktuell