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Gemeinde Büchenbach (Druckversion)

Ankündigung

Autor: Jasmin Kupfer
Artikel vom 23.02.2024

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat die Überprüfung der Orientierungshilfe Gewässerrandstreifen nach Bayerischem Naturschutzgesetz für die Stadt Schwabach und den Landkreis Roth abgeschlossen. In den letzten Monaten wurden die Gewässer III. Ordnung begangen und hinsichtlich einer Gewässerrandstreifenpflicht geprüft. Der Entwurf der Hinweiskarte mit den erarbeiteten randstreifenpflichtigen Gewässern und eine Informationsbroschüre wird ab sofort auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg vorab veröffentlicht

https://www.wwa-n.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm

Mit der Vorabveröffentlichung der Karte läuft eine sechswöchige Frist bis 01.04.2024, in der Hinweise und Anregungen zur Orientierungshilfe Gewässerrandstreifen an das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (poststelle(@)wwa-n.bayern.de) gerichtet werden können.

Nach Prüfung und ggf. Einarbeitung der Hinweise wird diese Orientierungshilfe Gewässerrandstreifen zum kommenden 1. Juli 2024 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt im Umweltatlas https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de  bereitgestellt.

Wenn Sie Fragen zur allgemeinen Vorgehensweise oder zu speziellen Gewässerabschnitten haben, steht Ihnen das WWA jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich per Mail an das WWA.

http://www.buechenbach.de//rathaus-service/verwaltung/rathaus-aktuell