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Feuerwehr: Gemeinde Büchenbach

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Feuerwehr

Hauptbereich

Feuerwehren von Büchenbach

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Büchenbach gliedert sich in die Stützpunktwehr mit dem Feuerwehrhof in Büchenbach, sowie den Ortswehren Aurau, Breitenlohe, Götzenreuth-Gauchsdorf und Ottersdorf mit der Löschgruppe Kühedorf. Derzeit leisten etwa 220 Personen freiwillig aktiven Dienst bei den Feuerwehren.

Fahrzeuge Feuerwehren

Die Feuerwehren der Gemeinde Büchenbach können bei ihren Einsätzen mit folgenden Fahrzeugen ausrücken:

  • 1 Einsatzleitwagen 1 (Stützpunktwehr Büchenbach)
  • 1 Drehleiter DLA(K) 23-12 (Stützpunktwehr Büchenbach)
  • 1 Drehleiter DLK 18-12 (Stützpunktwehr Büchenbach)
  • 1 Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16 (Stützpunktwehr Büchenbach)
  • 1 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (Stützpunktwehr Büchenbach)
  • 1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (Ortswehr Aurau)
  • 1 Gerätewagen Nachschub (Stützpunktwehr Büchenbach)
  • 1 Löschgruppenfahrzeug LF 8 I (Ortswehr Breitenlohe)
  • 1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (Ortswehr Götzenreuth-Gauchsdorf)
  • 1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (Gauchsdorf)
  • 1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (Ortswehr Ottersdorf)
  • 1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (Löschgruppe Kühedorf)
  • 1 Mehrzweckfahrzeug (Ortswehr Aurau)

Pflichten der Freiwilligen Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung

Die Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Büchenbach sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde, d. h. sie können rechtlich in ihrer Funktion etwa mit dem gemeindlichen Bauhof oder der Bücherei verglichen werden.

Mitwirkende in der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sind:

  • Feuerwehranwärter vom vollendeten 12. bis zum vollendetem 18. Lebensjahr und Feuerwehrdienstleistende vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. 

Zu den Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung gehören:

  • der abwehrende Brandschutz (also alle Einsätze zu Bränden sowie die notwendigen Brandwachen nach Beendigung der Löscharbeiten, wenn die Gefahr des Wiederaufflammens besteht und ggf. notwendige Nachsichten nach bereits abgelöschten Bränden),
  • der Technische Hilfsdienst bei Unglücksfällen oder Notständen, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht und z. B. Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. Hierzu gehören z. B. auch die Technische Hilfe im Rettungsdienst, die Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse, Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit gefährlichen Stoffen, Hilfeleistungen bei Wassergefahren, Öffnen und Verschließen von Räumen wegen Gasgeruch, Wasseraustritt usw., Maßnahmen bei Tieren, die sich in hilfloser Lage befinden oder eine Gefahr darstellen,
  • Sicherheitswachen aufgrund besonderer Vorschriften (z. B. Versammlungsstätten-Verordnung), 
  • das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen, soweit dies zur Schadensbekämpfung oder zur Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist,
  • die Katastrophenhilfe, Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Ersuchen der Katastrophenschutzbehörde - auch anderer Länder.
  • die Amtshilfe, sofern die Feuerwehr von einer anderen Behörde (z. B. Polizei) um Unterstützung bei einer Amtshandlung ersucht wird (z. B. Suche nach vermißten Personen, Bergung von Leichen, Öffnen und Verschließen von Räumen, Verschalen von Fenstern und Geschäftsräumen,
  • die Einrichtung von Bereitschaftsdiensten (z.B. Sonntagswachen)
  • die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen (Unterrichte, Übungen, Leistungsprüfung usw.).

Freiwillige Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung

Außer diesen Pflichtaufgaben kann eine Freiwillige Feuerwehr auch freiwillige Aufgaben als gemeindliche Einrichtung übernehmen.

Hierzu können z. B. zählen:

  1. Brandwachen nach dem Ende der Brandgefahr
  2. das Abräumen und Säubern von Schadensstellen, soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren notwenig ist
  3. das Aufstellen von Fahnenmasten
  4. das Anbringen von Dekorationen
  5. das Öffnen von Türen (nur bei Gefahr)
  6. das Auspumpen von Kellern, Baugruben u. a.

Eine Besonderheit stellen hier solche Aufgaben dar, die zwar nicht alle o. g. Merkmale der freiwilligen Aufgaben aufweisen, jedoch von den Feuerwehren auf freiwilliger Basis bzw. aufgrund besonderer Befugnisse übernommen werden, z. B. Aufgaben bei der Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr. 

Besuchen Sie die Büchenbacher Feuerwehr doch auch im Internet unter:
www.ffw-buechenbach.de