Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Büchenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Städtebauförderung: Gemeinde Büchenbach

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Jahreszeit wählen:
Winter
Frühling
Sommer
Herbst
Winter Frühling Sommer Herbst
Leichte Sprache Bürgerservice Portal: Logo
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild

Bauen & Wohnen

Hauptbereich

Allgemeines

Die Gemeinde Büchenbach wurde in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen mit dem Ziel, mit Hilfe dieser Förderung öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Altort Büchenbach durchzuführen.

Bei dieser umfassenden Aufgabe geht es um die Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und eine nachhaltige Ortsentwicklung zu verwirklichen.

Abschlussbericht

Untersuchungsgebiet

Nur durch eine umfassende Bestandsaufnahme können die Missstände in ihren Wechselbeziehungen und in ihrem Ausmaß erkannt und die Ursachen gefunden werden.

Die sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ sind als umfassende Analyse ein erster Schritt zur Beseitigung der Funktions- und Substanzschwächen und schaffen die Grundlagen für die Erneuerungsmaßnahmen, mit denen unsere Städte und Gemeinden als Heimat erhalten werden können. Sie stellen vom Anfang bis zum Abschluss einer städtebaulichen Erneuerung die wichtigste Arbeits- und Entscheidungshilfe für Gemeinden, Bürger, Planer und staatliche Verwaltungen dar.

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Kernbereich des Gemeindeteils Büchenbach mit seiner historischen Bausubstanz, der das Erscheinungsbild und die Identität des Ortes im Besonderen ausmacht.

Sanierungsgebiet/Sanierungssatzung

Der Gemeinderat von Büchenbach hat in der öffentlichen Sitzung vom 27. Februar 2024 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Büchenbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Büchenbach“ (1. Änderungssatzung der Sanierungsgebietssatzung) beschlossen.

Mit der 1. Änderungsatzung der Sanierungsgebietssatzung erhält § 3 Genehmigungspflichten der Sanierungsgebietssatzung nachfolgende Fassung:

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 2 BauGB Anwendung.

Die Änderungssatzung finden Sie nachfolgend. Sie tritt zum 28. Februar 2024 in Kraft.

1. Änderungsatzung der Sanierungsgebietssatzung

 

Als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) wird ein Sanierungsgebiet als Satzung förmlich festgelegt, wenn die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. In diesem Sanierungsgebiet können verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert werden, zu denen auch private Vorhaben zählen.

In seiner Sitzung am 26. September 2023 hat der Gemeinderat den Erlass der Satzung der Gemeinde Büchenbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Büchenbach“ (Sanierungsgebietssatzung) der Ergebnisse aus der VU beschlossen. Die Satzung und den Lageplan, dem die von der Sanierungsgebietssatzung erfassten Grundstücke und Grundstücksteile entnommen werden können, finden Sie nachfolgend. Die Satzung tritt zum 22. Dezember 2023 in Kraft.

Sanierungssatzung Altort Büchenbach vom 20.12.2023

Förderung privater Maßnahmen

Jede Bauentscheidung verändert das Aussehen unseres Ortes und ist dafür mitverantwortlich, wie man Büchenbach in der Zukunft wahrnehmen wird. Wenn es gelingt, die Interessen des Einzelnen im Einklang mit dem Anliegen der Ortsgestaltung zu verbinden, wird das Ortsbild von Büchenbach attraktiv und unverwechselbar bleiben.

Zur Pflege und Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes hat die Gemeinde Büchenbach daher ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm) beschlossen, das Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Ortsbildverbesserung führen, mit Zuschüssen fördert.

Fassadenprogramm der Gemeinde Büchenbach (Förderrichtlinie)

Fassadenprogramm der Gemeinde Büchenbach (Förderrichtlinie) Antragsformular

Gestaltungsfibel

Damit Büchenbach seine Unverwechselbarkeit behält, braucht es Orientierung, Anregungen und Sensibilisierung ohne Reglementierung und zu starre Vorschriften. Die Merkmale der regionalen Bauweise wurden in einer Gestaltungsfibel zusammengestellt. Die Qualitäten und Besonderheiten unseres Ortsbildes sind hierbei in Bild und Text dargestellt. Die Gestaltungsfibel gibt ausführlich Auskunft, welche Bauteile, Gestaltungselemente und Materialien aus der Tradition heraus den Charakter von Büchenbach bestimmen und weiterhin verwendet werden sollten bzw. welche Elemente unpassend sind.

Die Inhalte dieser Gestaltungsfibel sollen künftig als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit privater Baumaßnahmen (Sanierungen, Neu-/Ersatzbauten) dienen und sind Voraussetzung für den Empfang von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm bzw. aus dem kommunalen Förderprogramm.

Beim Empfang von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung bedarf es klarer Kriterien zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit und somit zur Förderfähigkeit privater Baumaßnahmen. Das ist schon alleine deswegen notwendig, damit sich niemand bevorzugt oder benachteiligt fühlen kann. Wer Fördermittel erhalten möchte, muss die Gestaltungsvorgaben der Fibel berücksichtigen.

In allen anderen Fällen gibt es mit der Gestaltungsfibel nun eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für interessierte Bürger.

Gestaltungsfibel der Gemeinde Büchenbach zur Baugestaltung im Altort

Sanierungsberatung

Für eine individuelle persönliche Beratung bzw. für Rückfragen hinsichtlich der Umsetzung des kommunalen Förderprogrammes steht Ihnen von der Bauverwaltung, Herr Mario Gersler, Telefon 09171/9795-43, Telefax 09171/9795-90, E-Mail mario.gersler(@)buechenbach.de, zur Verfügung. Dieser stellt auch sehr gerne Kontakt zu Herrn Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel her, der im Vorfeld zu geplanten Maßnahmen eine kostenlose Sanierungsberatung anbietet.

Bekanntmachung Einleitung der Vorbereitung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 137 Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen zur Einleitung der Vorbereitung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.

PDF-Datei Bekanntmachung

Städtebauförderung im Altort Büchenbach

Reges Interesse an Informationsveranstaltung für Bewohner des Altortes Büchenbach und alle weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürger

Im Gastzimmer des Gasthauses „Zum Hirschen“ fand kürzlich die Informationsveranstaltung zur Städtebauförderung im Altort von Büchenbach statt. Nach der Begrüßung blickte Erster Bürgermeister Helmut Bauz zurück in die 1990er Jahre, in denen die Städtebauförderung dazu beigetragen hat, ortsbildprägende Gebäude von Büchenbach zu sanieren. Als Beispiele nannte er das Rathaus, die Gemeindebücherei, das evangelische Gemeindehaus sowie den Umgriff um den Dorfweiher.

Seinerzeit wurden nur öffentliche Maßnahmen gefördert, nun können auch private Maßnahmen in den Genuss eines Zuschusses kommen. Der Rathauschef betonte in diesem Zusammenhang die Freiwilligkeit der Städtebaumaßnahmen: „Wer einen Zuschuss in Anspruch nehmen will, muss die Vorgaben des Fassadenprogramms und der Gestaltungsfibel einhalten“, so Bürgermeister Helmut Bauz. Er hoffe in diesem Zusammenhang, dass viele identitätsstiftende Gebäude im Altort von Büchenbach durch die Städtebauförderung erhalten und ins Bewusstsein der Allgemeinheit gerückt werden.

Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände

Anschließend stellte der mit der Sanierungsplanung beauftragte Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel aus Röthenbach b.St.W. die Grundzüge der Städtebauförderung vor. Die Gemeinde Büchenbach wurde 2021 ins Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen, mit dem Ziel mit Hilfe dieser Förderung öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Altort durchzuführen. Bei dieser umfassenden Aufgabe geht es um die Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, das Ortsbild aufzuwerten und eine nachhaltige Ortsentwicklung im Hinblick auf Klimaschutz und Biodiversität zu verwirklichen.

„Eine Altortsanierung ist nur dann gelungen, wenn zu öffentlichen Maßnahmen auch gelungene Privatmaßnahmen kommen“, macht Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel aus Wendelstein deutlich. Anschließend stellte er die Ergebnisse des Analyseteils der Vorbereitenden Untersuchungen vor. Die vorgefundenen Mängel wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten in Themenkarten zusammengetragen, z. B. Bausubstanz und Gebäudezustand, Freiflächen und Grünstrukturen, Gebäudenutzung und Leerstände, Ortsbild und Raumwirkung, sowie die Verkehrssituation. Daraus ergeben sich die vielfältigen Einzelmaßnahmen, die zusammen eine gelungene Altortsanierung ergeben sollen. Sie werden aktuell in einem Maßnahmenplan zusammengefasst, dessen Entwurf Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel den rund 25 Anwesenden vorstellte.

Aus der Mitte der Anliegerversammlung wurde konkret die Errichtung eines Trinkbrunnens, der auch für Hunde geeignet sein soll, vorgeschlagen, um den größten Herausforderungen unserer Zeit, Klimaschutz und Klimaanpassung, begegnen zu können.

Gelungene Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen vorgestellt und erläutert

Anhand zahlreicher bebilderter Beispiele wurden gelungene Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen aus anderen Kommunen vorgestellt und erläutert und allen Teilnehmer*innen wurde ziemlich schnell klar, dass im Altort von Büchenbach ein Handlungsbedarf gegeben ist. Im Anschluss an den Bildervortrag gab es die Möglichkeit zu Fragen und zu weiteren Erläuterungen. Von den Anwesenden konnten bei einer kleinen von der Gemeinde gestifteten Brotzeit Einzelberatungen zu konkreten baulichen Fragen in Anspruch genommen werden.

Zur weiteren Information und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger werden noch Ende des Jahres die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Büchenbach ausgelegt, mit der Möglichkeit zur Einsicht und zur Stellungnahme für alle Bürger*innen. Bauamtsleiter Mario Gersler von der Gemeindeverwaltung ist Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Zusammenhang. Kommentare und Vorschläge zum Thema sind ausdrücklich erwünscht.

Im Zuge der Sanierungsbetreuung steht jedem Eigentümer im Untersuchungsgebiet eine kostenlose Beratung zu allen baulichen Fragen durch Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel zu. Anmeldungen dazu sind bitte ausschließlich über die Gemeindeverwaltung vorzunehmen.

Zeitgleich werden im Zuge der Sanierungsplanung die wichtigsten Behörden und die Nachbargemeinden beteiligt. Die Anregungen werden zusammengestellt und in die Vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet. Als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird ein Sanierungsgebiet als Satzung förmlich festgelegt. In diesem Sanierungsgebiet können verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert werden, zu denen auch private Vorhaben zählen.

Förderung privater Maßnahmen

Zur Pflege und Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes hat die Gemeinde zudem ein kommunales Fassadenprogramm beschlossen, das Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Ortsbildverbesserung führen, mit Zuschüssen fördert.

Gegenstand der Förderung in erster Linie die Sanierung von Gebäuden und Nebengebäuden.

Gefördert wird aber auch, wenn eine Umgestaltung der Freianlagen, Höfe oder Vorgärten durch Entsiegelungen und Baumpflanzungen ökologische Verbesserungen erzielt oder wenn die Gestaltung von Einfriedungen, wie Zäune und Mauern, zur Verbesserung des Ortsbildes beiträgt.

Die Inhalte der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Gestaltungsfibel dienen künftig als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit solcher privater Baumaßnahmen und sind Voraussetzung für den Empfang von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm. In allen anderen Fällen ist die Gestaltungsfibel eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Informationsveranstaltung zur Städtebauförderung für Bewohner des Altortes Büchenbach - Mittwoch, den 19. Oktober 2022

Die Gemeinde Büchenbach wurde ab 2021 in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen, mit dem Ziel, mit Hilfe dieser Förderung öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Büchenbach durchzuführen. Private Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl über als auch durch die Gemeinde bezuschusst werden.

Über den Stand des Verfahrens und über die Möglichkeit sowohl der fachlichen als auch der finanziellen Unterstützung möchten wir insbesondere die Bürgerinnen und Bürger des Altortes Büchenbach, aber auch alle weiteren Interessierten zu einer Informationsveranstaltung mit einer kleinen Brotzeit einladen. Diese findet statt am

Mittwoch, den 19. Oktober 2022, um 19.00 Uhr,
im Gasthaus „Zum Hirschen“ Schwabacher Straße 2, 91186 Büchenbach.

Zwischen 20.15 Uhr und 21.15 Uhr besteht die Möglichkeit der Einzelberatung zu konkreten baulichen Fragen für Bürgerinnen und Bürger, die sich vielleicht schon näher mit dem Gedanken einer Sanierung bzw. Umgestaltung ihres Anwesens im Sanierungsgebiet befasst haben. Hierfür steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel gerne zur Verfügung.

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes und die Einhaltung der AHA-Regeln bei dieser Veranstaltung wird empfohlen.

Um die Veranstaltung im Vorfeld besser planen zu können, wird um Anmeldung per E-Mail oder telefonisch, gebeten. Hierbei bitten wir anzugeben, ob auch von der Möglichkeit der Einzelberatung Gebrauch gemacht wird. Anmeldungen nimmt Frau Claudia Mückenhaupt, E-Mail claudia.mueckenhaupt(@)buechenbach.de, Telefon 09171/9795-42, entgegen.

Hier finden Sie die Datei GROBANALYSE ZUR STÄDTEBAUFÖRDERUNG

Städtebauförderung im Altort Büchenbach - Gelungene Auftaktveranstaltung des Arbeitskreises - 1. Treffen Ergebnisse

Büchenbach - Zu einem ersten Treffen der Bewohner*innen des Altortes und interessierter Bürger*innen aus Büchenbach im Zuge der Altortsanierung hatten kürzlich die Gemeinde Büchenbach und der mit der Sanierungsplanung beauftragte Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel aus Wendelstein auf die Weiherterrasse des Rathauses eingeladen.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde und der Begrüßung wies Erster Bürgermeister Helmut Bauz darauf hin, dass mit Mitteln der Städtebauförderung in den 1990er Jahren unter anderem der Bereich rund um das Rathaus oder der Kirchhof der evangelischen Kirche saniert werden konnten. Beide Bereiche weisen eine sehr hohe Aufenthaltsqualität auf. Er freue sich und sei dankbar, dass die Gemeinde Büchenbach nun erneut die Chance bekommen habe am Bayerischen Stadtbauförderungsprogramm zu partizipieren. Mit Hilfe dieser Förderung können öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Altort durchgeführt werden.

Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel ergänzte hierzu, dass es bei dieser umfassenden Aufgabe darum gehe, städtebauliche, funktionale, ökologische oder bauliche Missstände zu beseitigen, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, das Ortsbild aufzuwerten, die Bausubstanz zu erhalten und eine nachhaltige Ortsentwicklung auch im Hinblick auf Klimaschutz und Biodiversität zu verwirklichen. Hierbei habe die Städtebauförderung in etwa gleichen Teilen Gebäude und Freianlagen im Blick. Für Maßnahmen in diesem Bereich gewährt die Städtebauförderung für öffentliche Maßnahmen eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten, für besondere Maßnahmen, wie beispielsweise Entsiegelungen, sogar bis zu 80 Prozent. Für private Maßnahmen sind Zuschüsse im Rahmen eines Fassadenprogramms geplant. Voraussetzung für eine gelungene Sanierung ist eine umfassende Beteiligung der Bürgerschaft über das gesamte Verfahren hinweg.

Überblick über Verfahren

Karlheinz Zagel erläuterte die Vorteile solcher Treffen mit den Bürger*innen: „Dem Planer kann nicht passieren, dass er das ortsbezogene Wissen der Bevölkerung übersieht und der Gemeinderat nimmt die Wünsche der Bürgerschaft auf direktem Wege wahr“. Weiterhin liege für den Planer hier ein weiterer Verfahrensvorteil klar auf der Hand: „Wir vermeiden durch eine solche Vorabstimmung eine allzu detaillierte und kleinteilige Auseinandersetzung im Gemeinderat oder einem seiner Ausschüsse“.

Insgesamt seien vier bis fünf Treffen in dieser Form angedacht, gegebenenfalls auch öfter. Dieser Arbeitskreis aus Gemeinderät*innen aller Fraktionen und interessierter oder betroffener Bürger*innen soll den gesamten Planungsprozess begleiten.

Anschließend gab er einen Überblick über das Verfahren.

In den kommenden Wochen werde er mit der detaillierten Bestandserhebung beginnen und hierbei schon in Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Die Ergebnisse werden anschließend im Gemeinderat zusammen mit den Planungsvorschlägen vorgestellt. Nach Billigung durch den Gemeinderat erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, analog einem Bebauungsplan, mit dem Ziel ein Sanierungsgebiet auszuweisen.

Geplant ist die Fassung des Satzungsbeschlusses für das Sanierungsgebiet in der letzten Sitzung des Jahres 2022. Ab dann können die Maßnahmen gefördert werden.

Baufibel und Fassadenprogramm

Zusammen mit dem Arbeitskreis soll in dieser Zeit eine Baufibel erstellt werden. Karlheinz Zagel erläuterte den Anwesenden Form, Inhalt und Rechtswirkung einer Baufibel anhand eines Beispiels.

Zur Pflege und Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes wird die Gemeinde zudem ein kommunales Fassadenprogramm erstellen, das Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Ortsbildverbesserung führen, mit Zuschüssen fördert. Die Inhalte der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Gestaltungsfibel sollen künftig als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit privater Baumaßnahmen dienen und sind Voraussetzung für den Empfang von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm.

In allen anderen Fällen ist die Gestaltungsfibel eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für interessierte Bürger*innen. Darüber hinaus können sie kostenlose Einzelberatungen zu konkreten Sanierungsfragen in Anspruch nehmen.

Ziel des ersten Treffens war sich kennenzulernen, zu vernetzen und, soweit schon vorhanden, historische Bilder zu sichten. Letztere können gerne auch noch im Nachgang des Arbeitskreises an Herrn Zagel per E-Mail und/oder an die Gemeinde Büchenbach, Bauverwaltung per E-Mail geschickt werden.

Gemeinsame Besichtigung des vorläufigen Sanierungsgebietes

Bei der anschließenden gemeinsamen Besichtigung des vorläufigen Sanierungsgebietes wurden bereits wichtige Anregungen und Hinweise gegeben.

Einladung zum Ersten Treffen im Zuge der Altortsanierung - Donnerstag, 28. April 2022

Liebe Bewohner*innen des Altortes,
liebe interessierte Bürger*innen aus Büchenbach,

wir laden Sie ganz herzlich zum ersten Treffen im Zuge der Altortsanierung von Büchenbach ein.

Eingeladen sind insbesondere historisch interessierte Büchenbacher Bürger*innen.
Interessierte werden gebeten, historische Bilder von Gebäuden oder Aufnahmen des Altortes Büchenbach mitzubringen.

Das können neben Familienbildern auch Straßenszenen, Veranstaltungen, Feste, usw. sein, aus denen die Ortsgeschichte Büchenbachs lebendig wird, die positive Entwicklung des Ortes, aber auch die unwiederbringlichen baulichen und kulturhistorischen Verluste.

Interessant wären in diesem Zusammenhang auch Aufnahmen von Straßenzügen, Alleen, baumbestandenen Plätzen oder frei laufenden Gewässern usw. oder bauliche Details, Brunnen, Pflasterflächen, Gartenzäune etc.

Ausblick: Der Kern der Teilnehmer*innen könnte sich regelmäßig treffen und als "Arbeitskreis Altortsanierung" die Planungen kontinuierlich begleiten und mit Ideen anreichern.

Von jeder Gemeinderatsfraktion wird jeweils ein Mitglied teilnehmen.

Treffpunkt ist am Donnerstag, 28. April 2022, um 18.00 Uhr, auf der Weiherterrasse am Rathaus, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach.
(Bei schlechtem Wetter findet das Treffen im Bürgersaal statt)

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!!!                                    

Helmut Bauz                                                                                  Karlheinz Zagel
Erster Bürgermeister                                                                     Dipl.-Ing. Architekt | Stadtplaner
 

Bekanntmachungen zur Städtebauförderung im Altort Büchenbach