Bauen & Wohnen
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Städtebauförderung im Altort Büchenbach
Reges Interesse an Informationsveranstaltung für Bewohner des Altortes Büchenbach und alle weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürger
Im Gastzimmer des Gasthauses „Zum Hirschen“ fand kürzlich die Informationsveranstaltung zur Städtebauförderung im Altort von Büchenbach statt. Nach der Begrüßung blickte Erster Bürgermeister Helmut Bauz zurück in die 1990er Jahre, in denen die Städtebauförderung dazu beigetragen hat, ortsbildprägende Gebäude von Büchenbach zu sanieren. Als Beispiele nannte er das Rathaus, die Gemeindebücherei, das evangelische Gemeindehaus sowie den Umgriff um den Dorfweiher.
Seinerzeit wurden nur öffentliche Maßnahmen gefördert, nun können auch private Maßnahmen in den Genuss eines Zuschusses kommen. Der Rathauschef betonte in diesem Zusammenhang die Freiwilligkeit der Städtebaumaßnahmen: „Wer einen Zuschuss in Anspruch nehmen will, muss die Vorgaben des Fassadenprogramms und der Gestaltungsfibel einhalten“, so Bürgermeister Helmut Bauz. Er hoffe in diesem Zusammenhang, dass viele identitätsstiftende Gebäude im Altort von Büchenbach durch die Städtebauförderung erhalten und ins Bewusstsein der Allgemeinheit gerückt werden.
Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände
Anschließend stellte der mit der Sanierungsplanung beauftragte Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel aus Röthenbach b.St.W. die Grundzüge der Städtebauförderung vor. Die Gemeinde Büchenbach wurde 2021 ins Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen, mit dem Ziel mit Hilfe dieser Förderung öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Altort durchzuführen. Bei dieser umfassenden Aufgabe geht es um die Beseitigung städtebaulicher, funktionaler, ökologischer oder baulicher Missstände, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, das Ortsbild aufzuwerten und eine nachhaltige Ortsentwicklung im Hinblick auf Klimaschutz und Biodiversität zu verwirklichen.
„Eine Altortsanierung ist nur dann gelungen, wenn zu öffentlichen Maßnahmen auch gelungene Privatmaßnahmen kommen“, macht Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel aus Wendelstein deutlich. Anschließend stellte er die Ergebnisse des Analyseteils der Vorbereitenden Untersuchungen vor. Die vorgefundenen Mängel wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten in Themenkarten zusammengetragen, z. B. Bausubstanz und Gebäudezustand, Freiflächen und Grünstrukturen, Gebäudenutzung und Leerstände, Ortsbild und Raumwirkung, sowie die Verkehrssituation. Daraus ergeben sich die vielfältigen Einzelmaßnahmen, die zusammen eine gelungene Altortsanierung ergeben sollen. Sie werden aktuell in einem Maßnahmenplan zusammengefasst, dessen Entwurf Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel den rund 25 Anwesenden vorstellte.
Aus der Mitte der Anliegerversammlung wurde konkret die Errichtung eines Trinkbrunnens, der auch für Hunde geeignet sein soll, vorgeschlagen, um den größten Herausforderungen unserer Zeit, Klimaschutz und Klimaanpassung, begegnen zu können.
Gelungene Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen vorgestellt und erläutert
Anhand zahlreicher bebilderter Beispiele wurden gelungene Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen aus anderen Kommunen vorgestellt und erläutert und allen Teilnehmer*innen wurde ziemlich schnell klar, dass im Altort von Büchenbach ein Handlungsbedarf gegeben ist. Im Anschluss an den Bildervortrag gab es die Möglichkeit zu Fragen und zu weiteren Erläuterungen. Von den Anwesenden konnten bei einer kleinen von der Gemeinde gestifteten Brotzeit Einzelberatungen zu konkreten baulichen Fragen in Anspruch genommen werden.
Zur weiteren Information und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger werden noch Ende des Jahres die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Büchenbach ausgelegt, mit der Möglichkeit zur Einsicht und zur Stellungnahme für alle Bürger*innen. Bauamtsleiter Mario Gersler von der Gemeindeverwaltung ist Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Zusammenhang. Kommentare und Vorschläge zum Thema sind ausdrücklich erwünscht.
Im Zuge der Sanierungsbetreuung steht jedem Eigentümer im Untersuchungsgebiet eine kostenlose Beratung zu allen baulichen Fragen durch Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel zu. Anmeldungen dazu sind bitte ausschließlich über die Gemeindeverwaltung vorzunehmen.
Zeitgleich werden im Zuge der Sanierungsplanung die wichtigsten Behörden und die Nachbargemeinden beteiligt. Die Anregungen werden zusammengestellt und in die Vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet. Als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird ein Sanierungsgebiet als Satzung förmlich festgelegt. In diesem Sanierungsgebiet können verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert werden, zu denen auch private Vorhaben zählen.
Förderung privater Maßnahmen
Zur Pflege und Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes hat die Gemeinde zudem ein kommunales Fassadenprogramm beschlossen, das Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Ortsbildverbesserung führen, mit Zuschüssen fördert.
Gegenstand der Förderung in erster Linie die Sanierung von Gebäuden und Nebengebäuden.
Gefördert wird aber auch, wenn eine Umgestaltung der Freianlagen, Höfe oder Vorgärten durch Entsiegelungen und Baumpflanzungen ökologische Verbesserungen erzielt oder wenn die Gestaltung von Einfriedungen, wie Zäune und Mauern, zur Verbesserung des Ortsbildes beiträgt.
Die Inhalte der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Gestaltungsfibel dienen künftig als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit solcher privater Baumaßnahmen und sind Voraussetzung für den Empfang von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm. In allen anderen Fällen ist die Gestaltungsfibel eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Informationsveranstaltung zur Städtebauförderung für Bewohner des Altortes Büchenbach - Mittwoch, den 19. Oktober 2022
Die Gemeinde Büchenbach wurde ab 2021 in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen, mit dem Ziel, mit Hilfe dieser Förderung öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Büchenbach durchzuführen. Private Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl über als auch durch die Gemeinde bezuschusst werden.
Über den Stand des Verfahrens und über die Möglichkeit sowohl der fachlichen als auch der finanziellen Unterstützung möchten wir insbesondere die Bürgerinnen und Bürger des Altortes Büchenbach, aber auch alle weiteren Interessierten zu einer Informationsveranstaltung mit einer kleinen Brotzeit einladen. Diese findet statt am
Mittwoch, den 19. Oktober 2022, um 19.00 Uhr,
im Gasthaus „Zum Hirschen“ Schwabacher Straße 2, 91186 Büchenbach.
Zwischen 20.15 Uhr und 21.15 Uhr besteht die Möglichkeit der Einzelberatung zu konkreten baulichen Fragen für Bürgerinnen und Bürger, die sich vielleicht schon näher mit dem Gedanken einer Sanierung bzw. Umgestaltung ihres Anwesens im Sanierungsgebiet befasst haben. Hierfür steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel gerne zur Verfügung.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes und die Einhaltung der AHA-Regeln bei dieser Veranstaltung wird empfohlen.
Um die Veranstaltung im Vorfeld besser planen zu können, wird um Anmeldung per E-Mail oder telefonisch, gebeten. Hierbei bitten wir anzugeben, ob auch von der Möglichkeit der Einzelberatung Gebrauch gemacht wird. Anmeldungen nimmt Frau Claudia Mückenhaupt, E-Mail claudia.mueckenhaupt(@)buechenbach.de, Telefon 09171/9795-42, entgegen.
Hier finden Sie die Datei GROBANALYSE ZUR STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Städtebauförderung im Altort Büchenbach - Gelungene Auftaktveranstaltung des Arbeitskreises - 1. Treffen Ergebnisse
Büchenbach - Zu einem ersten Treffen der Bewohner*innen des Altortes und interessierter Bürger*innen aus Büchenbach im Zuge der Altortsanierung hatten kürzlich die Gemeinde Büchenbach und der mit der Sanierungsplanung beauftragte Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel aus Wendelstein auf die Weiherterrasse des Rathauses eingeladen.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde und der Begrüßung wies Erster Bürgermeister Helmut Bauz darauf hin, dass mit Mitteln der Städtebauförderung in den 1990er Jahren unter anderem der Bereich rund um das Rathaus oder der Kirchhof der evangelischen Kirche saniert werden konnten. Beide Bereiche weisen eine sehr hohe Aufenthaltsqualität auf. Er freue sich und sei dankbar, dass die Gemeinde Büchenbach nun erneut die Chance bekommen habe am Bayerischen Stadtbauförderungsprogramm zu partizipieren. Mit Hilfe dieser Förderung können öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen im Altort durchgeführt werden.
Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel ergänzte hierzu, dass es bei dieser umfassenden Aufgabe darum gehe, städtebauliche, funktionale, ökologische oder bauliche Missstände zu beseitigen, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, das Ortsbild aufzuwerten, die Bausubstanz zu erhalten und eine nachhaltige Ortsentwicklung auch im Hinblick auf Klimaschutz und Biodiversität zu verwirklichen. Hierbei habe die Städtebauförderung in etwa gleichen Teilen Gebäude und Freianlagen im Blick. Für Maßnahmen in diesem Bereich gewährt die Städtebauförderung für öffentliche Maßnahmen eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten, für besondere Maßnahmen, wie beispielsweise Entsiegelungen, sogar bis zu 80 Prozent. Für private Maßnahmen sind Zuschüsse im Rahmen eines Fassadenprogramms geplant. Voraussetzung für eine gelungene Sanierung ist eine umfassende Beteiligung der Bürgerschaft über das gesamte Verfahren hinweg.
Überblick über Verfahren
Karlheinz Zagel erläuterte die Vorteile solcher Treffen mit den Bürger*innen: „Dem Planer kann nicht passieren, dass er das ortsbezogene Wissen der Bevölkerung übersieht und der Gemeinderat nimmt die Wünsche der Bürgerschaft auf direktem Wege wahr“. Weiterhin liege für den Planer hier ein weiterer Verfahrensvorteil klar auf der Hand: „Wir vermeiden durch eine solche Vorabstimmung eine allzu detaillierte und kleinteilige Auseinandersetzung im Gemeinderat oder einem seiner Ausschüsse“.
Insgesamt seien vier bis fünf Treffen in dieser Form angedacht, gegebenenfalls auch öfter. Dieser Arbeitskreis aus Gemeinderät*innen aller Fraktionen und interessierter oder betroffener Bürger*innen soll den gesamten Planungsprozess begleiten.
Anschließend gab er einen Überblick über das Verfahren.
In den kommenden Wochen werde er mit der detaillierten Bestandserhebung beginnen und hierbei schon in Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Die Ergebnisse werden anschließend im Gemeinderat zusammen mit den Planungsvorschlägen vorgestellt. Nach Billigung durch den Gemeinderat erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, analog einem Bebauungsplan, mit dem Ziel ein Sanierungsgebiet auszuweisen.
Geplant ist die Fassung des Satzungsbeschlusses für das Sanierungsgebiet in der letzten Sitzung des Jahres 2022. Ab dann können die Maßnahmen gefördert werden.
Baufibel und Fassadenprogramm
Zusammen mit dem Arbeitskreis soll in dieser Zeit eine Baufibel erstellt werden. Karlheinz Zagel erläuterte den Anwesenden Form, Inhalt und Rechtswirkung einer Baufibel anhand eines Beispiels.
Zur Pflege und Entwicklung des gewachsenen Ortsbildes wird die Gemeinde zudem ein kommunales Fassadenprogramm erstellen, das Sanierungsmaßnahmen, die zu einer Ortsbildverbesserung führen, mit Zuschüssen fördert. Die Inhalte der in diesem Zusammenhang erarbeiteten Gestaltungsfibel sollen künftig als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit privater Baumaßnahmen dienen und sind Voraussetzung für den Empfang von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm.
In allen anderen Fällen ist die Gestaltungsfibel eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für interessierte Bürger*innen. Darüber hinaus können sie kostenlose Einzelberatungen zu konkreten Sanierungsfragen in Anspruch nehmen.
Ziel des ersten Treffens war sich kennenzulernen, zu vernetzen und, soweit schon vorhanden, historische Bilder zu sichten. Letztere können gerne auch noch im Nachgang des Arbeitskreises an Herrn Zagel per E-Mail und/oder an die Gemeinde Büchenbach, Bauverwaltung per E-Mail geschickt werden.
Gemeinsame Besichtigung des vorläufigen Sanierungsgebietes
Bei der anschließenden gemeinsamen Besichtigung des vorläufigen Sanierungsgebietes wurden bereits wichtige Anregungen und Hinweise gegeben.
Einladung zum Ersten Treffen im Zuge der Altortsanierung - Donnerstag, 28. April 2022
Liebe Bewohner*innen des Altortes,
liebe interessierte Bürger*innen aus Büchenbach,
wir laden Sie ganz herzlich zum ersten Treffen im Zuge der Altortsanierung von Büchenbach ein.
Eingeladen sind insbesondere historisch interessierte Büchenbacher Bürger*innen.
Interessierte werden gebeten, historische Bilder von Gebäuden oder Aufnahmen des Altortes Büchenbach mitzubringen.
Das können neben Familienbildern auch Straßenszenen, Veranstaltungen, Feste, usw. sein, aus denen die Ortsgeschichte Büchenbachs lebendig wird, die positive Entwicklung des Ortes, aber auch die unwiederbringlichen baulichen und kulturhistorischen Verluste.
Interessant wären in diesem Zusammenhang auch Aufnahmen von Straßenzügen, Alleen, baumbestandenen Plätzen oder frei laufenden Gewässern usw. oder bauliche Details, Brunnen, Pflasterflächen, Gartenzäune etc.
Ausblick: Der Kern der Teilnehmer*innen könnte sich regelmäßig treffen und als "Arbeitskreis Altortsanierung" die Planungen kontinuierlich begleiten und mit Ideen anreichern.
Von jeder Gemeinderatsfraktion wird jeweils ein Mitglied teilnehmen.
Treffpunkt ist am Donnerstag, 28. April 2022, um 18.00 Uhr, auf der Weiherterrasse am Rathaus, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach.
(Bei schlechtem Wetter findet das Treffen im Bürgersaal statt)
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!!!
Helmut Bauz Karlheinz Zagel
Erster Bürgermeister Dipl.-Ing. Architekt | Stadtplaner