Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Büchenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Gesundheitsinformationen: Gemeinde Büchenbach

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Jahreszeit wählen:
Winter
Frühling
Sommer
Herbst
Winter Frühling Sommer Herbst
Leichte Sprache Bürgerservice Portal: Logo
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild

Hilfe & Selbsthilfe

Hauptbereich

Der Organspendeausweis - Will ich Organe nach meinem Tod spenden oder nicht?

Ein Organspendeausweis gibt darüber eindeutige Auskunft. Dies hilft auch Angehörigen, den Willen des Verstorbenen hierüber zu erfahren.

Wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist vor allem, dass man sich zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme nach dem Tod entscheidet und dies im Organspendeausweis dokumentiert. Eine selbstbestimmte Entscheidung entlastet auch Angehörige, die ansonsten im Ernstfall nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Und für die vielen Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Entscheidung ihrer Mitmenschen sogar überlebenswichtig.

Was steht auf einem Organspendeausweis?

Immer mehr Menschen setzen sich mit der Frage auseinander, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden möchten und haben sich bereits entschieden. Dazu braucht es Aufklärung und ausreichend Informationen. Auf dem Organspendeausweis kann angegeben werden, ob

· einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zugstimmt wird,
· eine Organ- und Gewebespende abgelehnt wird,
· nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben werden oder
· eine Person benannt wird, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden
  soll

Der Organspendeausweis wird nirgends registriert. Die Entscheidung kann jederzeit mit einem neuen Ausweis geändert werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Organspende sind im Internet unter www.svlfg.de/organspende und www.bzga.de sowie www.organspende-info.de zu finden.

Gemeinsam gegen den akuten Mangel an Blutspenden

DRK-Blutspendedienste starten #missingtype Kampagne zum Weltblutspendetag

Wer kann Blut spenden und wer bekommt mein Blut?

Wer Blut spenden kann:
Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag. Erstspender können bis zum Alter von 64 Jahren Blut spenden. Das maximale Spenderalter für Mehrfachspender ist ein Alter von 72 Jahren (d.h. bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag). Bei Mehrfachspendern über 68 Jahren und bei Erstspendern über 60 Jahren erfolgt die Zulassung nach individueller ärztlicher Beurteilung. Frauen können viermal, Männer sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 56 Tagen liegen. Zur Blutspende mitzubringen ist unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (jeweils das Original) und der Blutspendeausweis. Bei Erstspendern genügt ein amtlicher Lichtbildausweis.

Darum ist Blutspenden beim BRK so wichtig:
Allein in Bayern werden täglich etwa 2.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei kranken oder verletzten Menschen geholfen werden. Eine Blutspende ist Hilfe, die ankommt und schwerstkranken Patienten eine Überlebenschance gibt.

Der Blutspendedienst des BRK (BSD):
Der BSD wurde 1953 vom Bayerischen Roten Kreuz mit dem Auftrag gegründet, die Versorgung mit Blutprodukten in Bayern sicherzustellen. Er trägt die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Als modernes pharmazeutisches Unternehmen ist der BSD heute ein aktiver Partner im bayerischen Gesundheitswesen. Mit seinen ca. 670 engagierten Mitarbeitern sowie zusätzlich mehr als 230 freiberuflich tätigen Spendeärzten und ca. 12.500 ehrenamtlichen Helfern aus den 73 Kreisverbänden des BRK organisiert der BSD jährlich ungefähr 4.000 mobile und 1.100 stationäre Blutspendetermine.



 

Wo finde ich die aktuellen Blutspendetermine?

Alle Blutspendetermine und weiterführende Informationen für Spender und an der Blutspende Interessierte, beispielsweise zum kostenlosen Gesundheitscheck, sind unter der kostenlosen Hotline des Blutspendedienstes 0800 11 949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr oder unter www.blutspendedienst.com im Internet abrufbar. Wir empfehlen unsere Blutspende-App für iOS und Android (www.spenderservice.net): Individuelle Spendeinfos, Terminerinnerungen und Blutspende-Forum.

Auf www.drk-blutspende.de können sich Lebensretter jetzt einen Termin reservieren.

„Spender werben Spender“

Im Rahmen der Kampagne „Spender werben Spender“ bietet der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) im Zeitraum 01.07.-30.09.2022 mit dem „Gesundheitscheck“ kostenfrei zusätzliche Blutuntersuchungen an. Einen entsprechenden Gutschein dafür erhalten Frauen, die drei Mal, und Männer, die vier Mal innerhalb von 12 Monaten Blut gespendet haben sowie Blutspender, die einen Erstspender mitbringen.

Alle Infos gibt es unter: https://www.blutspendedienst.com/blutspende/services/gesundheitscheck

Die Blutspende und Corona

Spendewillige mit grippalen oder Erkältungs-Symptomen und Menschen mit direktem Kontakt zu Coronavirus(SARS-CoV-2)-Erkrankten werden nicht zur Spende zugelassen. Auf allen angebotenen Terminen besteht eine unumgängliche Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (mindestens OP-Maske).

Eine Blutspende ist generell vor und nach einer (Booster-) Impfung gegen SARS-CoV-2 problemlos möglich. Bei allen derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffen ist laut Paul-Ehrlich-Institut grundsätzlich keine Rückstellung bis zur nächsten Blutspende erforderlich. Wir empfehlen allerdings rein vorsorglich, nach der Impfung einen Tag bis zur Blutspende zu warten, um eventuell auftretende Nebenwirkungen abgrenzen zu können.

Spenderinnen und Spender können nach einer durchgemachten Corona-Infektion 2 Wochen nach Genesung wieder zur Spende zugelassen werden.

Weltkrebstag verdeutlicht dringende Notwendigkeit von Blutspenden

Trotz steigender Corona-Zahlen in der Bevölkerung ist das Blutspendeaufkommen in Bayern
dank des unermüdlichen Einsatzes aller Beteiligten aktuell noch relativ stabil. Mit Blick auf die
Prognosen der kommenden Wochen ist es für eine weiterhin sichere Versorgungslage
ausschlaggebend, diesen kontinuierlichen Kurs weiter halten zu können.

Am 4. Februar 2022 findet zum 22. Mal der Weltkrebstag statt. Entgegen häufiger Annahmen
wird ein großer Anteil des gespendeten Blutes für chronisch kranke Mitmenschen im Rahmen
der Krebstherapie dringend benötigt. Jede einzelne Blutspende trägt dazu bei, akut und
chronisch kranken Menschen neues Leben zu schenken.

Blutspendetermine können, dürfen und müssen daher ungeachtet der pandemischen
Entwicklungen weiterhin stattfinden. Es gibt keinerlei künstliche Alternative zu gespendetem
Blut. Die Termine des Blutspendedienstes des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) unterliegen
generell äußerst strengen, hygienischen Regularien. Umfangreiche infektionseindämmende
Maßnahmen sowie die aktuell geltenden Zulassungsbestimmungen gewährleisten weiterhin
einen hohen Schutz für Blutspenderinnen und Blutspender sowie haupt- und ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer.