Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Büchenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Dienstleistungen: Gemeinde Büchenbach

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Jahreszeit wählen:
Winter
Frühling
Sommer
Herbst
Winter Frühling Sommer Herbst
Leichte Sprache Bürgerservice Portal: Logo
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild

Rathaus Service

Hauptbereich

Abfall

Seit 1997 ist für die Erhebung der Müllabfuhrgebühren der Landkreis Roth zuständig. Die Gemeinde Büchenbach nimmt jedoch nach wie vor die An- und Abmeldungen für die Müllbehälter sowie Änderungsmeldungen entgegen und leitet dies an das Landratsamt Roth zur Bearbeitung weiter.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass an den Abfuhrtagen der Restmüll- bzw. Biotonnen, der „Gelben Säcke“ sowie der Papiertonnen, die Tonnen und Säcke frühestens am Vorabend des Abfuhrtages an den Fahrbahn- bzw. Gehwegrand bereitzustellen sind. Eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft bzw. Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern und Fahrzeugen gilt es zu vermeiden. Wenn Mülltonnen zu früh an die Straßen gestellt werden, sorgt dieses ordnungswidrige Handeln für Ärger. Wir hoffen auf Ihr Verständnis im Sinne aller Verkehrsteilnehmer, Schüler und Bürger.


Gemeinde Büchenbach
Steuern und Gebühren
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sabine Rößner

09171 9795-13
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Abwasser

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Wasser (Niederschlagswasser), das den Kläranlagen zur Reinigung zugeführt wird. Seit 01.01.2016 setzen sich die Benutzungsgebühren für Abwasser aus der Schmutzwassergebühr (1,81 €/m³),  der Niederschlagswassergebühr  (0,22 €/m²) sowie einer jährlichen Grundgebühr von 36 € zusammen.

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers bzw. Stallwasserzählers (Abzugszähler) können evtl. die Schmutzwassergebühren gesenkt werden. Eine Senkung der Niederschlagswassergebühr ist evtl. bei einer vorhandenen Zisterne möglich. Bei einer Änderung der Stufeneinteilung/Flächenänderung bei Niederschlagswasser ist ein schriftlicher Antrag oder eine persönliche Vorsprache bei der Gebührenveranlagungsstelle notwendig.


Gemeinde Büchenbach
Steuern und Gebühren
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sabine Rößner

09171 9795-13
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Anforderung von Urkunden

Beim Standesamt Büchenbach erhalten Sie Urkunden über einen Personenstandsfall (d. h. Geburt, Sterbefall, Eheschließung, Lebenspartnerschaft), wenn dieser in Büchenbach oder in einem der früheren Standesämter Aurau, Günzersreuth oder Ottersdorf beurkundet wurde.

Berechtigung:
Sie sind berechtigt, Urkunden von sich selbst, von Verwandten in gerader Linie (d. h. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) sowie von Ihrem Ehegatten oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner zu erhalten. Falls Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht oder einen sonstigen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse vor.

Gebühren:
Personenstandsurkunde (deutsch oder mehrsprachig) 12,00 €

Gemeinde Büchenbach
Standesamt

Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Monika Schuster
09171 9795-24
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Anmeldung Wohnsitz

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung des Wohnsitzes im Gemeindegebiet erfolgt im Einwohnermeldeamt (Pass-, Melde- und Gewerbeamt). Mit der Anmeldung beim neuen Wohnsitz kann entschieden werden, ob die Wegzugsadresse als Nebenwohnsitz beibehalten werden soll oder aufgegeben wird. Wird dieser aufgegeben werden Sie automatisch von uns bei der Behörde der Wegzugsadresse abgemeldet, dies muss nicht mehr von Ihnen vorgenommen werden.

Wohnungsgeberbestätigung:
Der Meldepflichtige hat bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass  bzw. bei Kindern den Kinderausweis
    (Bestand dies bisher nicht bitte Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mitbringen)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Das persönliche Erscheinen des Meldepflichtigen ist notwendig!
Sollte es hierbei Probleme geben, informieren Sie sich bitte vorab telefonisch bei der Gemeinde.

Anmeldung Wohnsitz (dieses Formular bitte erst nach Absprache verwenden)

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Archiv

Archive sind zentrale Kulturorte. In ihnen werden wichtige Dokumente für die Ewigkeit aufbewahrt, erschlossen und zugänglich gemacht. Auch Sammlungsgut, das nicht aus dem Verwaltungshandeln der Gemeinde stammt, wird hier professionell verwahrt. „Das Archiv ist das Gedächtnis der Gemeinde.“

Das Archiv der Gemeinde Büchenbach, das sich in einem Kellerraum des Rathauses befindet, wurde von Herrn Gerd Berghofer aus Georgensgmünd, in mühsamer Kleinarbeit in den letzten Monaten neu geordnet und ergänzt. In 426 gut stapelbaren, säurefreien Archivkartons wird jetzt die Verwaltungshistorie der Gemeinde Büchenbach von 1862 bis 2010 archiviert.

Bürgermeister Helmut Bauz und die Kämmerin Martina Hechtel nahmen den Abschlussbericht von Gerd Berghofer dankend entgegen.

Leider ist der Kellerraum nur vorübergehend zur Lagerung der Akten geeignet. Aus diesem Grund muss über eine neue Lösung zur Unterbringung des Gemeindearchivs dringend nachgedacht werden.

Frau Setzen und Frau Kohler, die bei der Gemeinde für das Archiv zuständig sind, kümmern sich weiterhin um die Digitalisierung wichtiger Dokumente.

Durch die Neuordnung wurde so viel Platz gewonnen, dass nun die Möglichkeit besteht auch von den ortsansässigen Vereinen historisch wichtige Dokumente bei Bedarf zu übernehmen. Vereine und Organisationen, die ihr Archivgut im Gemeindearchiv unterbringen möchten, können sich gerne jederzeit per Mail (archiv@buechenbach.de) an Christine Kohler, bzw. Sylvia Setzen oder telefonisch (09171- 979530, nur montags bis 14.00 Uhr) melden.

Gerd Berghofer regte an eine Fotodatenbank aufzubauen. So lassen sich interessante Bilddokumente der Ortsgeschichte in Zukunft leichter finden und einsehen.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist im Einwohnermeldeamt zu beantragen.

Vorzulegen ist der Personalausweis oder der Reisepass des Antragstellers. Außerdem wird der Geburtsname der Mutter und der Verwendungszweck benötigt. Bei Verwendung des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister bei einer anderen Behörde wird dies direkt an die Behörde verschickt. Bei Verwendung für einen privaten Zweck erhält der Berechtigte den Auszug innerhalb von ca. 10 Tagen vom Bundeszentralregister zugesandt.

Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist sofort zu entrichten.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Bauanträge

Bei schwierigen Bauvorhaben steht das Bauamt jederzeit für Bauberatung zur Verfügung. Wir geben Auskunft, ob Ihr geplantes Bauvorhaben im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und welche Unterlagen für eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag erforderlich sind.

In der Regel werden die Bauanträge im Bauausschuss oder im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat tagt regelmäßig am letzten Dienstag des Monats, der Bauausschuss nach Bedarf. Bauanträge sind mindestens 14 Tage vor der Gemeinderatssitzung oder Bauausschusssitzung einzureichen.

Gemeinde Büchenbach
Bauamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Mario Gersler

09171 9795-43
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Bauhof

Die Gemeinde Büchenbach betreibt einen gemeindlichen Bauhof mit derzeit fünf Mitarbeitern.
Der Bauhof ist zuständig für alle gemeindlichen Grünanlagen, Straßen, Wege usw.

Bauhof Büchenbach
Industriestr. 20
91186 Büchenbach

 

Ansprechpartner:
Hans Bauer

0151 14178478

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Planentwürfe öffentlich ausgelegt. Dabei wird auch Gelegenheit gegeben, Anregungen zum Planentwurf vorzutragen. Der Zeitpunkt der Auslegung wird unter "Amtliche Bekanntmachungen" in den Bekanntmachungstafeln veröffentlicht.

Gemeinde Büchenbach
Bauamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Mario Gersler

09171 9795-43
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Beitragswesen

Das gemeindliche Beitragswesen beinhaltet die Abrechnungen von Erschließungsbeiträgen, Straßenausbaubeiträgen und Herstellungsbeiträgen für Kanal.

Rechtliche Grundlage für die Abrechnung sind die jeweiligen Satzungen

  • Erschließungsbeitragssatzung
  • Ausbaubeitragssatzung
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Nachlesen können Sie die entsprechenden Satzungen hier.

Gemeinde Büchenbach
Bauamt

Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Monika Zerner
09171 9795-22
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Bürgersaal- und Turnhallenbelegung

Die Gemeinde Büchenbach unterhält im Rathaus eine Bürgerbegegnungsstätte und im Ort eine Dreifachsporthalle.

Fragen zur Belegung und zu den Mietkosten beantworten wir Ihnen gerne.

Gemeinde Büchenbach
Kulturelle Angelegenheiten

Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Bettina Feldbaum
09171 9795-46
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz dient weitgehend der Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes eines Gebäudes.
Für die Denkmalpflege im Landkreis Roth ist das Landratsamt Roth als Untere Denkmalschutzbehörde zuständig.

Ansprechpartner:
Landratsamt Roth

Ehrungen

Die höchste Ehrung der Gemeinde Büchenbach gilt Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde in besonders herausragender Weise verdient gemacht haben.

Sie können auf Vorschlag ausgezeichnet werden.

Gemeinde Büchenbach
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

09171 9795-0
09171 9795-90

eID-Karte

Allgemein: 
Zur Beantragung einer eID-Karte ist das persönliche Erscheinen notwendig. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz gedacht und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

Bei der Antragstellung sind mitzubringen: 

  •  Ausländischer Pass / Personalausweis

Gebühr und Gültigkeitsdauer:

  • Kosten der eID-Karte: 37,00 € (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)

Antragsstellung:
Die eID-Karte kann nur für Antragssteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingschaltenen Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden.
Die Gebühren werden bei der Antragstellung fällig.

Bearbeitungszeit: 
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die antragsstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief, sobald dieser zugestellt wurde ist die eID-Karte bei der Behörde abholbar.

Abholung:
Der Personalausweis muss vom Personalausweisinhaber persönlich abgeholt werden.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Entwässerung

Planung, Ausführung und Unterhalt der Kanalisation und der Kläranlagen.

Gemeinde Büchenbach
Bauamt / Kläranlage
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Eduard Ruhl

09171 9795-41
09171 9795-90

E-Mail schreiben

 

Ferienprogramm

In den Sommerferien bietet das Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Büchenbach ein tolles Ferienprogramm an.

Gemeinde Büchenbach
Kinder- und Jugendbüro

Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Peter Jordak
09171 9795-16
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Feuerwehrangelegenheiten

Fragen zum Thema Feuerwehr wie beispielsweise zu Einsätzen, Eintritten usw. werden Ihnen von der Verwaltung oder dem zuständigen Feuerwehrkommandanten beantwortet.

Freiwillige Feuerwehr
Büchenbach

Rother Straße 8
91186 Büchenbach
09171 70754
09171 857847

Gemeinde Büchenbach
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Mario Gersler

09171 9795-43
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Fischereischein

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antrag Fischereischein (entweder ausgefüllt mitbringen oder bei der Gemeinde ausdrucken lassen)
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
 

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: 35,00 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 15,00 €

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre ab dem 18. Lebensjahr: 40,00 €
  • Fischereischein auf 5 Jahre bis zum 18. Lebensjahr: 20,00 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle hier)
  • Jugendfischereischein: 10,00 €
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 30,00 € 

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Fügen Sie das Passfoto bitte dem Antrag bei.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Förderung

Die Gemeinde Büchenbach hat sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch im gesamten Gemeindegebiet bis zum Jahr 2030 und in Folge den CO2-Ausstoß massiv zu senken. Weiterhin möchte die Gemeinde die Nutzung von erneuerbaren Energien steigern. Dies kann jedoch nur mit Hilfe der Büchenbacher Bevölkerung gelingen, ganz nach dem Motto "WIR setzen uns MITEINANDER für unsere Zukunft ein". Die finanzielle Förderung soll motivieren, energiesparende Maßnahmen zu ergreifen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Gemeinde Büchenbach
Bauamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Eduard Ruhl

09171 9795-41
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Führerschein

Erstanträge und Erweiterungen

Erstanträge für den Erhalt oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis werden in der Regel von der ausbildenden Fahrschule ausgehändigt.
Fahrerlaubnisanträge erhalten die Bürger bei der Gemeinde Büchenbach.

Antragsabgabe mit

  • einem biometrischen Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorlage eines gültigen Ausweises
  • Kontrollblatt (bei der Gemeinde vorhanden)

Gebühr: 5,10 € (zu entrichten an die Gemeinde Büchenbach).

Umstellung des Führerscheins
Der Antrag hierfür liegt bei der Gemeinde Büchenbach vor.

Antragsabgabe mit

  • einem biometrischen Lichtbild
  • Kontrollblatt (bei der Gemeinde vorhanden)
  • Vorlage eines gültigen Ausweises
  • alter Führerschein

Ob Ihr Ausweis umgetauscht werden muss können Sie hier rausfinden.

Für alle sonstigen Änderungen / Beantragungen von Führerscheinen liegen die Formulare im Rathaus / Einwohnermeldeamt bereit oder Sie erhalten diese auch beim Landratsamt in Roth.
Nach der Bearbeitung in unserem Haus, werden die Anträge an das Landratsamt weitergeleitet und bearbeitet. Die Abholung und Bezahlung erfolgt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes in Roth (Westring 36, 91154 Roth)

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Fundamt

Alle von einem Finder abgegebenen Sachen werden von der Gemeindeverwaltung registriert und mindestens sechs Monate eingelagert, sofern der Eigentümer die Fundsache nicht abholt.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

Gastschulanträge

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Kinder in Grund-, Mittel- und Förderschulen ihre Schulpflicht in der Schule erfüllen, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten, also grundsätzlich der Eltern, kann aus zwingenden persönlichen Gründen hiervon eine Ausnahme gestattet werden.

Der Gastschulantrag ist von den Erziehungsberechtigten mit Begründung und allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Sprengelschule abzugeben. Die zuständigen Sprengelschulen leiten nach der Stellungnahme der Schulleitung den Antrag an die gewünschte Schule weiter. Nach der Stellungnahme der Schulleitung der gewünschten Schule wird der Antrag an die Wohnsitzgemeinde zur Entscheidung weitergeleitet.

Alle Angaben, die zur Entscheidung über den Gastschulantrag herangezogen werden sollen, müssen durch Nachweise belegt sein. Beispielsweise:

  • Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils
    Bescheinigungen des jeweiligen Arbeitgebers über die Berufstätigkeit und Arbeitszeit (Beginn und Ende)
  • Hortplatz:
    Nachweis des aufnehmenden Hortes im Gastschulsprengel
  • Betreuungsplatz im Gastschulsprengel:
    Schriftliche Bestätigung der Betreuungsperson mit Angabe der Adresse und den Betreuungszeiten
  • Bei Umzug:
    Kopie des Miet- oder Kaufvertrages

Bitte beachten Sie, dass nach § 2 Abs. 1 Satz 7 der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) für Schülerinnen und Schüler, denen nach Art. 43 Abs. 1 BayEUG ein Gastschulverhältnis genehmigt wurde, kein Beförderungsanspruch besteht.

Gemeinde Büchenbach
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Monika Schuster

09171 9795-24
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Gefährliche Tiere (Kampfhunde)

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen ihrer eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z.B. Giftschlangen, Riesenschlagen, bestimmte Skorpion-Gattungen, usw.). Die Gefährlichkeit eines Tieres kann aus dessen Giftigkeit oder körperlicher Beschaffenheit bzw. Überlegenheit resultieren. Als Kampfhunde werden Hunde bezeichnet, von denen eine gewisse Gefährlichkeit ausgehen kann. In Bayern gelten die Rassen als Kampfhunde, die in der Verordnung über „Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10.07.1992 zuletzt geändert am 04.09.2002 abschließend aufgeführt wurden.

Die Haltung solcher Tiere ist genehmigungspflichtig.

Gemeinde Büchenbach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Andrea Wendler

09171 9795-23
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Gewerbean-/ab-/ ummeldungen

Vorzulegen sind Ausweispapiere und soweit benötigt, Handelsregisterauszug, Aufenthaltserlaubnis oder andere Unterlagen zum Betreiben erlaubnispflichtiger Gewerbe (z. B. Gaststätten).

Die Gebühr beträgt bei Personengesellschaften

  • für die Gewerbeanmeldung 25,00 €
  • für die Gewerbeabmeldung 25,00 € 
  • für die Gewerbeummeldung 25,00 €

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Gewerbeauskunft

Gewerbeauskünfte werden grundsätzlich nur schriftlich unter Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.

Die Gebühren pro Auskunft betragen 15,00 €. Für jeden weiteren Betrieb sind 7,50 € zu entrichten.

Außerdem ist ein adressierter Rückumschlag mit Rückporto erforderlich.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Gewerbesteuer

Besteuert wird der Gewerbebetrieb. Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie z. B. Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Grundlage für den Gewerbesteuer-bescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag. Der Hebesatz der Gemeinde Büchenbach beträgt seit dem Jahr 1996 320 v. H. Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen. Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.

Gemeinde Büchenbach
Steuern und Gebühren
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sabine Rößner

09171 9795-13
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird unter Beachtung des Grundsteuergesetzes in der für das entsprechende Jahr geltenden Fassung unter Anwendung des satzungsmäßig beschlossenen Hebesatzes auf die Grundsteuermessbeträge festgesetzt und erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.

Der Hebesatz beträgt seit 01.01.1996:

  • Grundsteuer A: 330 %
  • Grundsteuer B: 330 %

Gemäß § 9 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.

Änderungen im Grundstücksbestand, der Bebauung oder in den Eigentumsverhältnissen im Laufe eines Kalenderjahres bewirken somit eine Änderung der Grundsteuer zum 1. Januar des Folgejahres. Hiervon abweichende Vereinbarungen können im notariellen Vertrag getroffen werden, sind aber zwischen den Vertragspartnern selbst auszugleichen.

Gemeinde Büchenbach
Steuern und Gebühren
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sabine Rößner

09171 9795-13
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Grundstücke

Interessieren Sie sich für Wohn- oder Gewerbebauplätze?
Wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über neu erschlossene Bau- bzw. Gewerbegebiete.

Gemeinde Büchenbach
Bauamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Mario Gersler

09171 9795-43
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Claudia Mückenhaupt
09171 9795-42
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Haushaltsplan

Eine Gemeinde kann ohne eigene Finanzmittel nicht selbständig und unabhängig politische Entscheidungen treffen. Daher gehört es zu den wichtigsten Rechten einer Kommune, einen eigenen Haushalt aufzustellen, zu beraten und zu verabschieden. Der Haushaltsplan einer Gemeinde ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, von dem die Verwaltung nur im begrenzten Sonderfall abweichen darf. Auf diese Weise haben die demokratisch gewählten Gemeindevertreter, die den Haushaltsplan beschließen, ein Steuerungsmittel, mit dem sie die Interessen der Bürger durchsetzen können. Die Gemeinde stellt einen Haushaltsplan auf, in dem sie Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr festlegt. Der Haushalt teilt sich in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Die regelmäßig wiederkehrenden Belastungen, die im Rahmen der Verwaltungsaufgaben anfallen wie z.B. die Personalkosten, aber auch die Steuereinnahmen werden im Verwaltungshaushalt eingeplant. Im Vermögenshaushalt werden z.B. Investitionen, Kreditaufnahmen oder Immobilienbesitz verbucht.

Gemeinde Büchenbach
Kämmerei
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Martina Hechtel

09171 9795-15
09171 9795-90
E-Mail schreiben

 

Hundesteuer

Die Gemeinde Büchenbach erhebt für das Halten eines Hundes eine jährliche Hundesteuer von 50,00 €, für jeden zweiten und weitere Hund eines Haushaltes beträgt die Steuer pro Hund 70,00 €. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn ein Hund vier Monate alt wird. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer, d.h. wenn die Voraussetzungen in drei oder mehr aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt sind, ist der gesamte Jahresbetrag zu bezahlen. Eine Aufteilung auf Monate erfolgt nicht. Für Kampfhunde gelten besondere Steuersätze und es muss ein Wesenstest abgelegt werden. Die Anmeldung bzw. Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Formulare hierzu:

Formulare

 

Gemeinde Büchenbach
Steuern und Gebühren
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sabine Rößner

09171 9795-13
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Jugendtreff "Nibbler"

Öffnungszeiten / Offener Treff:

  • Mittwochs
    19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und
  • Freitags
    19:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Adresse:
Jugendtreff Nibbler
Kühedorfer Weg 11 (über dem AWO-Kindergarten)
91186 Büchenbach

Gemeinde Büchenbach
Kinder- und Jugendbüro
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Peter Jordak

09171 9795-16
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Kasse

Bei unserer Kasse werden Ein- und Auszahlungen erledigt und alle kostenpflichtigen Dienstleistungen beglichen. Dies ist sowohl bar, als auch ab 10 Euro mit Karte möglich.

Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde Büchenbach bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt. So kann es Ihnen zugutekommen, dass:

  • für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
  • Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
  • Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird

Bankverbindungen der Gemeinde Büchenbach:

Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN DE78 7645 0000 0750 6017 18 BIC: BYLADEM1SRS

VR.Bank Mittelfranken Mitte eG   
IBAN DE07 7656 0060 0000 3130 09   BIC: GENODEF1ANS

Bei Fragen bezüglich Rechnungen oder Überweisungen können Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen aus der Kasse wenden.


Gemeinde Büchenbach
Kasse
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sonja Stark

09171 9795-17
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Heike Lierheimer-Flock
09171 9795-14
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Kinderreisepass

Allgemein:
Zum Beantragen eines neuen Kinderreisepasses ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Getrennt lebende Eltern müssen einen Sorgerechtsbeschluss vorlegen. Alle neu ausgestellten Kinderreisepässe müssen ein Lichtbild enthalten. Kinderreisepässe für Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ebenso eine Unterschrift des Passinhabers enthalten. Dies ist bei Antragsstellung persönlich im Einwohnermeldeamt vom Passinhaber zu leisten.

Bei der Antragstellung sind mitzubringen:

  • der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Kinderausweis nicht von der Gemeinde Büchenbach ausgestellt wurde
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • ein aktuelles Lichtbild (für die Lichtbilder in Kinderreisepässen gelten die neuen Fotorichtlinien (siehe Reisepass) mit Ausnahme der Anforderung zum Format und Gesichtsausdruck)
  • bitte bringen Sie das Kind, für welches der Kinderreisepass ausgestellt wird zur Beantragung mit, da von uns die Übereinstimmung mit dem Lichtbild geprüft werden muss

Gültigkeit:

  • Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel 1 Jahre,
  • längstens ist der Kinderreisepass jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängerbar.
  • Bei Ablauf des Gültigkeitsdatums, muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden, da der Abgelaufene nicht verlängert werden darf.

Gebühren:
Kinderreisepass: 13,00 €, Verlängerung: 6,00 €
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Wird der Kinderreisepass in Ausnahmefähllen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Kirchenaustritt

Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor.

Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.

Erklärungen per Fax, E-Mail oder Telefon können leider nicht wirksam abgegeben werden. 

Schriftliche Erklärung des Austritts:
Eine schriftliche Erklärung über Ihren Kirchenaustritt ist nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt oder die Erklärung selbst notariell beurkundet wurde. Die Austrittserklärung wird wirksam mit Eingang beim Wohnsitz-Standesamt.

Gebühren: 
Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 35,00 € (Einzelperson inkl. Bescheinigung).

Gemeinde Büchenbach
Standesamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Monika Schuster
09171 9795-24
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Melderegisterauskunft

Melderegisterauskünfte werden grundsätzlich nur schriftlich unter Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt. Die Auskunftsgebühr beträgt 10,00 €.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795 -20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Meldebescheinigung

Allgemein:
Eine Meldebescheinigung kann nur von der Person, über die die Meldebescheinigung ausgestellt werden soll beantragt werden.

Bei der Antragstellung ist mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:
Eine Meldebescheinigung kostet 5,00 € und wird sofort ausgestellt.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Namenserklärung

Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts und des daraus abgeleiteten Personenstandsrechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat demgegenüber Ausnahmecharakter. Welche Möglichkeiten es im Einzelnen für Sie gibt und welche Unterlagen dazu benötigt werden, klären Sie bitte direkt mit dem Standesbeamten.

Gemeinde Büchenbach
Standesamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Monika Schuster
09171 9795-24
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Pachtangelegenheiten

Bei Fragen zu Pachtgrundstücken wenden Sie sich bitte an die Verwaltung.

Gemeinde Büchenbach
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Monika Zerner
09171 9795-22
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Parkausweis für Schwerbehinderte

Blauer EU-Parkausweis

Voraussetzungen:

Schwerbehindertenausweis mit

  • Merkzeichen "aG" oder Merkzeichen "BI"

oder

  • beidseitige Amelie (Verlust beider Arme) oder beidseitige Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergelichbarer Funktionseinschränkungen (Verlust oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Gliedmaßen)

Bei der Antragstellung sind mitzubringen: 

  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid
  • 1 Passfoto (bei Kindern ab 10 Jahre)


Orangener Parkausweis

Voraussetzungen:

Schwerbehindertenausweis mit

  • mindestens 60 % GdB aufgrund Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa

oder

  • mindestens 70 % GdB aufgrund künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung

Bei der Antragstellung sind mitzubringen: 

  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid (bzw. Bestätigung Versorgungsamt)

Der Parkausweis wird für die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises erteilt, jedoch längstens für 5 Jahre.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Park- und Grünanlagen, Spielplätze

  • Bau und Unterhalt der Spielplätze
  • Straßenbegleitgrün
  • Ruhebänke
  • Betrieb und Entwicklung des Gemeindewaldes

Bauhof Büchenbach
Industriestr. 20
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Hans Bauer

0151 14178478

Personalausweis

Allgemein: 
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises ist das persönliche Erscheinen notwendig.
Seit August 2021 ist es Pflicht die Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu speichern. Bei Kindern ist dies ab dem 6. Lebensjahr der Fall.

Bei der Antragstellung sind mitzubringen: 

  •  der alte Personalausweis 
  •  ein neues biometrisches Lichtbild 
  •  Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Personalausweis nicht von der Gemeinde Büchenbach ausgestellt wurde

Gebühren:

  • Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
  • ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (Gültigkeit 3 Monate)

Zusätzliche Gebühren: 
Entsperren im Sperrregister: 0,00 €
Neusetzen der Geheimnummer: 0,00 €
nachträgliches Einschalten der eID (elektronischer Identitätsnachweis): 0,00 €

Die Gebühren werden bei der Antragstellung fällig. Wird der Personalausweis in Ausnahmefällen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an. 

Bearbeitungszeit: 
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zum Erhalt des Dokuments ca. 2 Wochen.

Abholung:
Der Personalausweis sollte am besten vom Personalausweisinhaber persönlich abgeholt werden, sollte dies nicht möglich sein ist eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht des Ausweisinhabers vorzulegen. Außerdem muss bei der Abholung der alte Ausweis eingezogen bzw. entwertet werden.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Plakatierung

Anträge zur Plakatierung werden im Ordnungsamt gestellt. Hierzu werden folgende Informationen benötigt:

  • Ansprechpartner
  • Grund der Plakatierung
  • Aufstellungsorte
  • Anzahl der Plakate
  • Aufstellzeitraum

Plakatierungen, die nicht angezeigt wurden, ziehen eine Verwarnung oder ein Bußgeldverfahren nach sich.

Es ist zu beachten, dass diese Plakatierungen 10 - 14 Tage vorher beantragt werden müssen.

Gemeinde Büchenbach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Andrea Wendler

09171 9795-23
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Polizeiliches Führungszeugnis

Vorzulegen ist der Personalausweis oder der Reisepass des Antragstellers. Außerdem wird der Verwendungszweck benötigt. Bei Verwendung des Führungszeugnisses bei einer anderen Behörde wird dies direkt an die Behörde verschickt. Bei Verwendung für einen privaten Zweck erhält der Berechtigte das Führungszeugnis innerhalb von ca. 10 Tagen vom Bundeszentralregister zugesandt.

Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist sofort zu entrichten.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Weitere wichtige Informationen zur Online-Beantragung finden sie hier.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Reisepass

Zur Beantragung eines neuen Reisepasses (ePass) ist das persönliche Erscheinen notwendig. Bei der Antragstellung sind mitzubringen:

  • der alte Reisepass
  • ein neues, biometrisches Lichtbild 
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Reisepass nicht von der Gemeinde Büchenbach ausgestellt wurde.

Neben den bisher im Dokument gespeicherten personen- und dokumentenbezogenen Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum sind im ePass sogenannte biometrische Daten gespeichert und zwar sind dies:

Im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis einschl. 31. Oktober 2007) das Passfoto und im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 1. November 2007) das Foto und zwei Fingerabdrücke.

Der ePass wird im Regelfall ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass oder ein so genannter Express-Pass (erhältlich innerhalb von 72 Stunden) ausgestellt werden. Hierzu wird ebenfalls ein biometrisches Lichtbild sowie das alte Dokument und eine Geburts- oder Abstammungskurkunde benötigt.

Sollten Kriterien der Passbilder nicht erfüllt werden, kann das Passamt die Annahme des Passbildes unter Umständen verweigern!

Gebühren:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (Gültigkeit des Passes für 6 Jahre)
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 59,00 € (Gültigkeit des Passes für 10 Jahre)
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Wird der Pass in Ausnahmefällen außerhalb der Dienstzeit ausgestellt, fällt die doppelte Gebühr an.

Bearbeitungszeit:
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zum Erhalt des Dokuments ca. 3 Wochen.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Rentenantrag

Die Rentenstelle beschäftigt sich mit Themen rund um die Rente. Im Einzelnen geht es um:

  • Entgegennahme von Rentenanträgen
  • Rentenberatung und Kontenklärung bei der Beratungsstelle der DRV, Münchener Straße 31, Terminvereinbarungen telefonisch: 0911 23423100

Termine für Rentenanträge bitte rechtzeitig vereinbaren. Rentenanträge sollen frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung.

Rentenberatung
Frau Eva Maria Polster, Versicherungsberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund, berät Bürger aus dem Landkreis Roth in Rentenfragen.
Individuelle Terminvereinbarung ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter 09122 75121 möglich.
Anträge auf Kontenklärung/Rentenanträge werden kostenlos ausgefüllt und entgegengenommen (bitte Personalausweis und Versicherungsunterlagen mitbringen).

Gemeinde Büchenbach
Rentenstelle
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Andrea Wendler

09171 9795-23
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Schwerbehindertenausweis

Erst- und Erhöhungsanträge sind in der Gemeindeverwaltung / Einwohnermeldeamt erhältlich.

Die Bearbeitung, Ausstellung und Ausgabe erfolgt durch das Versorgungsamt.

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Versorgungsamt Nürnberg

Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8 a
90429 Nürnberg

0911 928-0
0911 928-2400

E-Mail schreiben
Homepage

Seniorenarbeit

Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der älteren Mitbürger*innen und diesen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Förderung zwischen Generationen und Stärkung der ehrenamtlichen Seniorenarbeit.

Gemeinde Büchenbach
Seniorenbüro / SeLA
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Ariane Winter

09171 9795-25
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Sepa-Mandat

Bei Fragen bezüglich Rechnungen oder Überweisungen können Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen aus der Kasse wenden.

Gemeinde Büchenbach
Kasse
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sonja Stark

09171 9795-17
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Heike Lierheimer-Flock
09171 9795-14
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Straßen und Wege

Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, unterliegen der Reinigungspflicht. Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In diesem Rahmen gehört zur Reinigung auch das Beseitigen von Laub und Früchten sowie der Wildkräuter, welche in der Entwässerungsrinne der Fahrbahn wachsen.

Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung)

Überhängende Äste

Was ist ein Lichtraumprofil?

Das Lichtraumprofil benennt die Höhe, die über Fahrbahn und Gehweg von jeglicher Behinderung freizuhalten ist. Der lichte Raum muss mindestens über Gehwegen 2,50 m und über der Fahrbahn 4,50 m betragen. Häufig kommt es vor, dass Äste von Bäumen oder dass Sträucher und andere Anpflanzungen in öffentliche Straßen einschließlich Geh- und Radwege hineinragen und dadurch den fließenden Verkehr, aber auch Fußgänger auf den Gehwegen behindern. Das führt zu einer Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit, denn den Autofahrern wird die Sicht auf Straßenkreuzungen und -einmündungen versperrt. Ferner können Fußgänger und Radfahrer durch überhängende Zweige verletzt werden. Zwar ist der Wunsch verständlich, Außenstehenden keinen Einblick in den Privatbereich geben zu wollen, doch kann eine Nachlässigkeit in der Beschneidung von Bäumen und Sträuchern für den Gartenbesitzer teuer werden, wenn Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen. 

Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, die erforderlichen Auslichtungen ihrer Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, vorzunehmen.

Gemeinde Büchenbach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Andrea Wendler

09171 9795-23
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Stundung

Die Stundung von Steuer-, Gebühren- oder Beitragsforderungen ist bei der Gemeinde Büchenbach schriftlich zu beantragen.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag und geben Sie an, in welchen Raten Sie bezahlen wollen.

Gemeinde Büchenbach
Kasse
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Sonja Stark

09171 9795-17
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Umzug innerhalb der Gemeinde

Wer innerhalb der Gemeinde Büchenbach in eine andere Wohnung umzieht, hat sich in der Frist von zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden. Die Ummeldung erfolgt im Einwohnermeldeamt. Ausweispapiere müssen vorgelegt werden und der neue Wohnsitz bekanntgegeben werden. 

Wohnungsgeberbestätigung:

Der Meldepflichtige hat bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung


Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Str. 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Für alle notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, Verkehrsbehinderungen und Umleitungen, beispielsweise auf Grund von Aufgrabungen oder Festen, sowie für die Aufstellung und Änderung von Verkehrszeichen sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Diese sind vorher schriftlich im Rathaus der Gemeinde Büchenbach zu beantragen.

Die Anordnung für die Gemeindestraßen erteilt die Gemeinde Büchenbach, für Kreis- und Staatsstraßen ist das Landratsamt Roth zuständig (Herr Regnet, 09171 81159).
 

Gemeinde Büchenbach
Bauamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Claudia Mückenhaupt

09171 9795-42
09171 9795-90
E-Mail schreiben

Vermessung

Zuständig für die Vermessung von Grundstücksgrenzen sind die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Den unterzeichneten Vermessungsantrag senden Sie an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Schwabach, Theodor-Heuss-Str. 61, 91126 Schwabach.

Gemeinde Büchenbach
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Monika Zerner

09171 9795-22
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis wird benötigt bei Verabreichung von Speisen und Getränken außerhalb von Gaststätten, bei Vereinsfeiern, Grillfesten, u.a.

Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Wahlen und Wahlscheine

Die Verwaltung organisiert Wahlen und macht sie entsprechend der geltenden Bestimmungen rechtzeitig bekannt. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt registriert sind. Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen.

Über aktuell anstehende Wahlen erhalten Sie rechtzeitig nähere und umfassende Informationen.

Auflagen zur Plakatierung im Zuge von Wahlen und Abstimmungen


Gemeinde Büchenbach
Pass-, Melde- und Gewerbeamt
Rother Straße 8
91186 Büchenbach

Ansprechpartner:
Jasmin Kupfer

09171 9795-20
09171 9795-90

E-Mail schreiben

Katja Claaßen
09171 9795-21
09171 9795-90

E-Mail schreiben
 

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Beim Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.

Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und des Lastenzuschusses.

Den Mietzuschuss können zum Beispiel Mieter (auch Untermieter) und Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei mietähnlichen Verhältnissen, Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes und (Mit-)Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als zwei Wohnungen) bewohnen, beantragen.

Den Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können zum Beispiel Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie die Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen.

Der allgemeine Mietzuschuss und der Lastenzuschuss werden generell – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingeht.

Für die Gewährung von Wohngeld sind insbesondere drei Faktoren entscheidend:

  • die Höhe des Gesamteinkommens der Familie,
  • die Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. der Belastung,
  • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber unter Berücksichtigung des örtlich unterschiedlichen Mietniveaus zuschussfähige Miet-/Belastungshöchstbeträge festgesetzt, die sich aus Wohnort und Familiengröße errechnen.

Anträge auf Wohngeld sind im Büchenbacher Rathaus erhältlich. Zuständige Wohngeldstelle ist das Landratsamt in Roth.

Landratsamt Roth
Seniorenamt und Soziales

Weinbergweg 1
91154 Roth
Raum 136

Ansprechpartner:
09171 81-1230
09171 81-971230