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Verwaltung

Hauptbereich

Alle Infos zur Europawahl am 09.06.2024

Autor: Jasmin Kupfer
Artikel vom 27.02.2024

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählern in allen Mitgliedstaaten der EU gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt. Das Europäischen Parlament wird in der Regel auf fünf Jahre gewählt.

Für die Europawahl haben Sie eine Stimme und es gbit einen Stimmzettel.

Die Wahllokale zur Europawahl am 9. Juni 2024 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auslandsdeutsche

Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bei der Gemeindeverwaltung der letzten gemeldeten Hauptwohnung im Inland, stellen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (PDF-Datei)


Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen lassen.

Antrag für Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (PDF-Datei)

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden (PDF-Datei)

Wahl im Wahllokal

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen. Zur Not kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende April versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 19.05.2024 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Gemeinde Büchenbach.

Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 21.05.2024 bis 24.05.2024 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.

Briefwahl

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der Wahllokale der Gemeinde Büchenbach abgeben möchte, kann ab 29.04.2024 die Briefwahlunterlagen beantragen.

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.

Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.

Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen umgehend zugesandt.

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach, eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 6. Mai 2024 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 7. Juni 2024 (18:00 Uhr) im Wahlamt der Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach Zimmer 2.02 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Alle bis Sonntag, 09.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Büchenbach eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Barrierefreie Wahl

Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zur Europawahl 2024 bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft. 

Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache (PDF-Datei)

Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Wahlraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Wahlraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Wahlraum der Gemeinde Büchenbach oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Wahlräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Büchenbach.

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen: Auskünfte können Sie beim Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. unter Telefonnummer: 089/55988-135 oder über Email erhalten.

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen zur Europawahl stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes im Rathaus, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach unter der Telefonnummer: 09171 97 95 -0 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Das Wahlamt befindet sich im Rathaus der Gemeinde Büchenbach, Rother Straße 8, 91186 Büchenbach, Zimmer 2.02

Die Gemeinde Büchenbach bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!