Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Büchenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Rathaus Aktuell: Gemeinde Büchenbach

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Herzlich willkommen
in Büchenbach
Jahreszeit wählen:
Winter
Frühling
Sommer
Herbst
Winter Frühling Sommer Herbst
Leichte Sprache Bürgerservice Portal: Logo
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild

Verwaltung

Hauptbereich

Breitbandversorgung in Büchenbach

Autor: Jasmin Kupfer
Artikel vom 06.04.2023

Die Telekom Deutschland GmbH und die Gemeinde Büchenbach haben eine gemeinsame Erklärung zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau unterzeichnet. Die Telekom beabsichtigt ab dem Jahr 2025, das Telekommunikationsnetz im Gebiet der Gemeinde Büchenbach, eigenfinanziert auf ein modernes FTTH-Netz (Glasfaser bis ins Gebäude) aufzurüsten.

Dabei werden ca. 1.900 private Haushalte und Unternehmen im Kernort Büchenbach einen Glasfaseranschluss erhalten, ohne dass ein Kostenanteil für Bürgerinnen und Bürger für die Verlegung der Glasfaserrohre bis ins Anwesen fällig wird. Lediglich die mögliche Anschaffung eines glasfaserfähigen Routers ist erforderlich, evtl. muss auch die Hausinstallation an den neuen Glasfaseranschluss angepasst werden. Das neue Netz ermöglicht den privaten Anschlussnehmern hohe Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde im Downstream. Außerdem können Unternehmen aus Büchenbach künftig Geschäftskundentarife bis 100 Gigabit pro Sekunde buchen.

Daneben ist die Gemeinde Büchenbach bestrebt, auch die restlichen Ortsteile von Büchenbach mit Glasfaserleitungen zu erschließen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat Büchenbach in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids durch die Regierung von Mittelfranken, abzuschließen. Im Rahmen der sog. Bayerischen Gigabitrichtlinie wird der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen (mindestens 1 Gigabit pro Sekunde für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Megabit pro Sekunde symmetrisch für Privatanschlüsse) mit einer staatlichen Zuwendung in Höhe von 90 % der entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke gefördert. Die Wirtschaftlichkeitslücke für Büchenbachs Ortsteile beträgt insgesamt rd. 2,2 Mio. €, so es dass bei einer positiven Förderzusage, der Eigenanteil der Gemeinde Büchenbach rd. 220.000 € beträgt.

Voraussetzung der Förderung ist jedoch, dass derzeit kein Netz vorhanden ist, welches zuverlässig 100 Megabit pro Sekunde im Download für Privatanschlüsse und 200 Megabit pro Sekunde symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann. In den Ortsteilen von Büchenbach sind dies insgesamt 340 Hausanschlüsse, für 40 derzeit unbebaute Grundstücke werden ebenfalls Glasfaseranschlussleitungen vorbereitet. In den Ortsteilen Asbach, Aurau Breitenlohe und Götzenreuth kann es aufgrund dieser Fördervoraussetzungen vorkommen, dass teilweise Anwesen kostenlos einen Hausanschluss erhalten, andere Anwesen jedoch von der Förderung ausgenommen werden. Diese Ungleichbehandlung ist auch den Gemeinderätinnen und Räten ein Dorn im Auge, aufgrund der derzeitigen Förderregularien ist dies aber nicht zu vermeiden. Die Gemeinde Büchenbach baut darauf, dass eine zeitnahe Anpassung der Fördervoraussetzungen erfolgt und auch die restlichen Anwesen einen kostenlosen Glasfaseranschluss erhalten werden.

Derzeit wird der Förderantrag für die insgesamt 380 Hausanschlüsse durch das Fachbüro Schröder, Schwabach vorbereitet. Voraussichtlich im Herbst 2023 ist mit dem Erlass eines Förderbescheids zu rechnen, so dass dann der Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH geschlossen werden kann. Laut Vertrag beträgt die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Glasfasernetzes 36 Monate, so dass Ende 2026 mit einer Freischaltung der geförderten Glasfaseranschlüsse gerechnet werden kann.